Verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika
Kommentar des BfT
(BfT) Dieses Stichwort wird derzeit von allen Beteiligten in Veterinär- und Humanmedizin großgeschrieben. Auch die Industrie hat sich mit diesem Begriff eingehend beschäftigt und erläutert, was sie darunter versteht. Noch ist die Vielfalt der Interpretationen groß. Die Aussagen reichen von simplen politischen Verbotsforderungen für bestimmte Antibiotikagruppen über die gesetzliche Festschreibung von Antibiotika 1. und 2. Wahl bis zu Konzepten, wie ein ordnungsgemäßer Antibiotika -Einsatz aussehen sollte.
Zur Durchsetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit diesen Stoffen sind alle Beteiligten gefordert. Einerseits Hersteller und Anwender, die den Einsatz auf das notwendige Maß beschränken, klare Indikationen vorgeben und entsprechende Begleitdiagnostik und ein Monitoring durchführen, andererseits auch der Gesetzgeber, der durch angemessene Regulierung die Möglichkeiten aufrechterhält, kranke Tiere zu behandeln.
Einer Resistenzentwicklung wird durch gezielte Behandlung mit spezifischen Wirkstoffen entgegengewirkt. Dazu ist ein breites Spektrum an Wirkstoffklassen notwendig, nicht eine Reduktion auf wenige gesetzlich festgelegte Klassen. Je geringer die therapeutische Vielfalt wird, desto schneller entwickeln sich Resistenzen. Diese grundsätzliche Erkenntnis wurde inzwischen auch von der europäischen Zulassungsbehörde bestätigt.
Es kann nicht der richtige Weg sein, Wirkstoffe, z.B. zur Behandlung von Puten, in der EU komplett zu verbieten mit der Folge, dass sich östlich der Gemeinschaftsgrenzen ein lebhafter Markt entwickelt, auf dem man am Straßenrand Dimetridazol sackweise kaufen kann. So wird überzogener Verbraucherschutz ins Gegenteil verkehrt. (ms)
Lesen Sie hierzu auch den AHO-Hintergrundbericht: Blinde Regulierungswut gefährdet Arzneimittelversorgung!
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