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Antibiotika: Gemeinsame Initiative von WVA, IFAP und COMISA

BfT legt Leitlinien für den Einsatz von Antibiotika vor

(aho) Die Mitglieder des Bundesverbandes für Tiergesundheit haben am 7. Mai 1999 Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika als Tierarzneimittel und leistungsfördernde Futterzusätze beschlossen. Die daraus resultierenden Grundsätze sollen die Basis für die Entwicklung gemeinsamer Handlungsweisen sein, denen alle Beteiligten zustimmen können: Tierärzte und Landwirte, die verarbeitende Industrie und der Handel, vor allem aber auch die Verbraucher.

Die Grundsätze sind Teil einer internationalen Initiative, die auf den Empfehlungen der Weltvereinigung der Tierärzte (WVA), der internationalen Organisation der Landwirte (IFAP) und des Weltverbandes der Tiergesundheitsindustrie (COMISA) für den Einsatz antibakterieller Stoffe basiert.

Leitlinien zum Einsatz von Antibiotika

Antibiotika dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß eingesetzt werden:

– Antibiotika sind wichtige Hilfen zur Gesunderhaltung der Tiere. – Ihr Einsatz ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. – Sie sind hinsichtlich der Tierart und ihres Anwendungsgebietes geprüft. – Dosierung, Dosierungsintervalle und Wartezeiten sind wissenschaftlich begründet.

Die sachgemäße Anwendung von Antibiotika garantiert ein Höchstmaß an Schutz für das Tier, den Verbraucher, die Umwelt:

– Bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und Anwendungsempfehlungen müssen Behörden, Tierärzte, Tierhalter und die Arzneimittelhersteller eng zusammenarbeiten. – Die Anwendung von Antibiotika darf nicht als Ersatz für Stallhygiene und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Schutzimpfungen, angesehen werden.

Therapeutische Antibiotika dürfen nur unter Aufsicht des Tierarztes angewendet werden:

– Antibiotikahaltige Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig. Der Tierarzt entscheidet, ob ihre Anwendung notwendig ist. Der Tierarzt klärt den Tierhalter über Nutzen und Risiken des Antibiotika-Einsatzes auf.

Antibiotika werden nach sorgfältiger Diagnose zielgerichtet eingesetzt:

– Vor der Behandlung stehen Untersuchung und Diagnose. Zur Absicherung der Diagnose sollten eine Keimisolierung und eine Sensitivitätsprüfung erfolgen. – In bestimmten Situationen, wie z. B. der Einstallung von Ferkeln aus unterschiedlichen Beständen, kann zur Verminderung des Erkrankungsrisikos eine frühzeitige Behandlung mit Antibiotika sinnvoll sein.

Bei der Auswahl des Präparates ist die Resistenzsituation zu berücksichtigen:

– Die Wahl des Präparates durch den Tierarzt wird durch das Erregerspektrum, den Wirkmechanismus des Antibiotikums, die Schwere der Erkrankung und die Resistenzsituation bestimmt.

– Möglichst vor Beginn der Behandlung sollte der Tierarzt prüfen, ob der Erreger auf den Wirkstoff anspricht. – Oft macht die Schwere der Erkrankung eine Soforttherapie notwendig. Deshalb sind für den Tierarzt zur Auswahl des Präparates Kenntnisse zur allgemeinen Resistenzsituation, zur Resistenzsituation im betroffenen Tierbestand sowie Erfahrungen mit dem Einsatz des Antibiotikums wesentlich.

Art und Dauer der Anwendung müssen der Entwicklung resistenter Bakterien entgegenwirken

– Eine rasche und vollständige Eliminierung der Erreger ist mit der Anfangstherapie anzustreben. – Die Behandlung muss ausreichend lange mit der empfohlenen Dosierung fortgesetzt werden. – Das Antibiotikum soll nicht länger als notwendig eingesetzt werden.

Bei größeren Tierbeständen ist die Verabreichung über Trinkwasser oder Futter sinnvoll:

– Alle Tiere eines Bestandes können so gleichzeitig und schonend behandelt werden. – Auch beim Einsatz über Trinkwasser oder Futter werden Antibiotika stets unter Aufsicht des Tierarztes angewendet. – Um Wechselwirkungen zwischen Wirkstoffen zu vermeiden, darf prinzipiell nur eine Arzneimittelvormischung zur Herstellung des Fütterungsarzneimittels eingesetzt werden.

Leistungsförderer sichern eine ökonomische, ökologische und nachhaltige Tierproduktion auf hohem Qualitätsniveau:

– Bei der Zulassung von Leistungsförderern stehen neben Wirksamkeit und Qualität die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und Tier sowie die Umweltverträglichkeit im Mittelpunkt. – Die Herstellung, die Abgabemenge und der rechtmäßige Einsatz sind durch das Futtermittelgesetz geregelt. Leistungsfördernde Futterzusatzstoffe dürfen nur an anerkannte Futtermittelmischbetriebe abgegeben werden. Die Anwendung wird durch die amtliche Futtermittelkontrolle überwacht. – Die Nutzung antibiotisch wirksamer Leistungsförderer ist verantwortungsvoll, wenn begleitend alle Maßnahmen für ein optimales Tiergesundheitsmanagement getroffen werden. ————————————————————————–

Wer ist der BfT?: Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) vertritt die führenden Hersteller von Tierarzneimitteln und Futterzusatzstoffen in Deutschland. Die 23 Mitgliedsunternehmen sind in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung dieser Produkte aktiv und repräsentieren dabei etwa 90 % des deutschen Marktes.

Anschrift des BfT:

Bundesverband für Tiergesundheit Aennchenplatz 6 53173 Bonn Tel.: 02 28/31 82 96 Fax: 02 28/31 82 98

Besuchen Sie die Webpage des BfT oder schreiben Sie ein e-mail an den BfT

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