3.01.2000
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Deutschland frei von Rindertuberkulose und -brucellose
Bonn (bme) – Deutschland bleibt frei von Rindertuberkulose und Rinderbrucellose. Der Ständige Veterinärausschuss bei der Europäischen Kommission hat im Dezember den bis zum 31.12.1999 befristeten Status aufgehoben und in einen unbefristeten Status umgewandelt.
Deutschland gilt demnach nach den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen im Jahr 2000 weiterhin als amtlich frei von diesen Rinderkrankheiten. Deutsche Rinder brauchen deshalb beim innergemeinschaftlichen Handel auch künftig vor dem Versand nicht auf Tuberkulose und Brucellose untersucht werden.