Futtermittelausschuss erzielt Einigung bei Klärschlamm
(aho) Der Ständige Futtermittelausschuss in Brüssel hat gestern endgültig die Frage des Klärschlamms geklärt. Dieser steht auf der Liste der als Futtermittel verbotenen Stoffe. Weder gefiltert, noch mechanisch gelöst, noch biologisch aufbereitet dürfen Substanzen aus dem Abwasser ins Tierfutter gelangen. Das Verbot gilt nicht für sogenanntes Prozesswasser, das in Verarbeitungsbetrieben zum Beispiel bei der Reinigung von Leitungen oder von Maschinen anfällt. Prozesswasser muss in abgeschlossenen Kreisläufen gewonnen werden und darf nichts enthalten, das als Ausgangssubstanz in Futtermitteln verboten ist.
Mit dieser Klärung will die Kommission die Rechtsprechung verbessern, nachdem vor einem Jahr in Frankreich Fäkalien in Futtermittel gelangten. Zu einer politischen Einigung kam es im Ausschuss über recycelte Fette und Öle. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen verfüttert werden. Zu den Bedingungen gehören die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle nach der HACCP-Richtlinie. Umstritten bleiben weiterhin Dioxingrenzwerte für Futtermittel. (Mö)
AgroOnline vom 1. März 2000