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Britisches Rindfleisch – Bartels: Vernunft hat gesiegt

„Der Bundesrat hat sich für die Vernunft entschieden – das Ver“Höhn“en berechtigter Verbraucherschutzinteressen hat ein Ende“, kommentierte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels die heutige Entscheidung.

Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrates sei von einer schnellen Veröffentlichung der geänderten nationalen BSE-Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium auszugehen. Britisches Rindfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen dann nur noch mit der Zusatzkennzeichnung „Britisches XEL-Rindfleisch“ in den Verkehr gebracht werden. Da nach der Lockerungsentscheidung der EU die Kennzeichnungsverpflichtung nicht nur für die Briten, sondern auch für die empfangenden und verteilenden Mitgliedsstaaten und Drittländer bestehe, sei nun die EU-Kommission gefordert, festzustellen, wie mit exportiertem britischen Rindfleisch verfahren wird. Erforderlichenfalls müsse die Kommission bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsverpflichtung hart durchgreifen, fordert Bartels.

„Wir können davon ausgehen, dass die Briten ihren Verpflichtungen, inkl. Der Kennzeichnung, nachkommen. Da die Fleischsendungen vor dem Export im Empfängerland angemeldet werden müssen und mit einer amtlichen Genusstauglichkeitsbescheinigung versehen sind, kann die weitere Verteilung und die entsprechende Kennzeichnung amtlich überwacht werden. Nur so ist Verbraucherschutz machbar und nicht, wie in der Vordiskussion laufend behauptet, durch ein nationales Importverbot, das nur auf dem Papier existiert. Selbstverständlich muss die EU-Kommission nun auch auf den Weg gebracht werden, die Kennzeichnung in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Für alles, was auf den deutschen Markt kommt, gilt jedenfalls die offene Deklaration, völlig unabhängig davon, welchen Weg das Fleisch nach dem Verlassen Großbritanniens genommen hat und ob es als frisches Fleisch oder in verarbeiteter Form hier angeboten wird“, fügte Bartels hinzu. Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 17.03.2000

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