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Modellbetrieb „Legehennenhaltung nach EU-Richtlinie“ gestartet

(dbv) Am 17. März 2000 wurde der erste von sieben Modellbetrieben zur praktischen Erprobung der neuen Legehennenhaltung nach der EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen vom 19. Juli 1999 in Betrieb genommen. Der Landwirt Albert Huber aus Düsseldorf stellte auf seinem Betrieb eine Pilotanlage für 5.000 Legehennen vor. Bei dieser neuen Haltungsform mit so genannten „ausgestalteten“ Käfigen werden die Hennen in Kleingruppen gehalten. Den Legehennen stehen eine Bodenfläche von mindestens 750 cm² je Tier, ein Nest für die Eiablage, eine Sitzstange, ein Scharraum mit Einstreu sowie geeignete Futter- und Tränkeeinrichtungen zur Verfügung. Hintergrund dieses Pilotprojektes ist die Weiterentwicklung der herkömmlichen Käfighaltung, die den Anforderungen des Tierschutzes nicht mehr genügt und nach einer Übergangsfrist verboten sein wird.

Bereits im Juli 1999 hatte eine Arbeitsgruppe „Haltungssysteme Legehennen“ auf Initiative der Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) gemeinsam mit Vertretern der Stalltechnik Vorschläge zur Weiterentwicklung der herkömmlichen Käfighaltung in Richtung Kleingruppenhaltung in strukturierten Käfigen gemacht. Ohne ausreichende wissenschaftliche Überprüfung und vor allem ohne praktische Erprobung wurden die neu entwickelten „ausgestalteten Käfige“ in der EU-Legehennen-Richtlinie vorgeschrieben. Die EU-Richtlinie muß in die nationale Hennenhaltungsverordnung umgesetzt werden. Auf Betreiben der Arbeitsgruppe wurden nun Modellvorhaben an sieben Standorten in Deutschland gestartet, um eine sachgerechte Beurteilung der neuen Haltungsform vornehmen zu können. Die weiteren Betriebe, die sich mit einem Modellstall an diesem Test beteiligen sind: Thüringer Frischeier GmbH, Teichweiden; Deutsche Frühstücksei GmbH, Neuenkirchen (Niedersachsen); Friedrich Strauß, Reinheim-Georgenhausen (Hessen); August Gerwesmann, Glandorf (Niedersachsen); Bunjes GmbH & Co. KG, Ostbevern (Nordrhein-Westfalen); Ten Elsen GmbH & Co. KG, Sonsbeck (Nordrhein-Westfalen). Das Modellvorhaben wurde mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums möglich.

Anlässlich der Eröffnung der Pilotanlage forderte die Arbeitsgruppe, dass die Erfahrungen dieser Praxiserprobung in die nationale Hennenhaltungsverordnung in Form einer entsprechende Klausel Eingang finden müssen. Darüber hinaus müsse die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt und deckungsgleich dazu die Ausfuhr aus Drittländern geregelt werden. Die Arbeitsgruppe erinnerte an eine entsprechende Protokollerklärung der EU-Agrarminister anlässlich der EU-Richtlinie. Jegliche Abweichung hiervon führe zu einer Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Hennenhalter und letztendlich zu einer Verlagerung der Erzeugung ins Ausland, was nicht im Interesse des Tierschutzes und der Verbraucher sein kann.

Die Pilotställe werden wissenschaftlich von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig- Völkenrode (FAL) betreut. Hierbei wird unter den Aspekten des Tierschutzes, der Ethologie, des Stallklimas, der Produktqualität sowie der Ökonomie und der Arbeitsplatzbedingungen eine umfassende Bewertung vorgenommen.

Deutscher Bauernverband vom 18.03.00

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