28.04.2000
Meldung versenden
Produkthaftung vorerst nicht verschärft
(ZDS) Für unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse wird es in Deutschland vorerst keine Produkthaftung geben. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Ausnahme für landwirtschaftliche Produkte im deutschen Produkthaftungsgesetz zunächst erhalten bleibt. Allerdings bedeutet das nur einen Aufschub, weil eine entsprechende EU-Richtlinie bis zum 04.12.2000 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nach einer Umsetzung könnten die Landwirte dann auch für Gesundheitsschäden durch ihre Produkte verantwortlich gemacht werden, die Sie selbst gar nicht beeinflussen können, wie zum Beispiel bei Schäden durch Lufteintrag.