Schweinepestimpfung bei Wildschweinen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war erstmals Ende 1998 im Landkreis Ludwigsburg der Ausbruch der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen amtlich festgestellt worden. Daraufhin wurden in den Landkreisen Ludwigsburg, Heilbronn und Karlsruhe sowie im Enzkreis ein gefährdeter Bezirk und ein Überwachungsgebiet festgelegt. Bis Mitte Juni 1999 erfolgte bei insgesamt 69 Wildschweinen der Nachweis des Virus. Das Seuchen- geschehen hat sich positiv entwickelt, so daß der letzte Virusfund bei einem im Oktober 1999 im gefährdeten Bezirk erlegten Wildschwein festgestellt wurde und damit acht Monate zurückliegt.
Als unterstützende Maßnahme der Seuchenbekämpfung begann im August 1999 der erste Abschnitt eines zunächst auf zwei Jahre angesetzten Feldversuchs zur oralen Immunisierung von Wildschweinen gegen die klassische Schweinepest. Er wird von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) durchgeführt. Durch die Immunisierung stieg der Anteil der Antikörperträger an den im gefährdeten Bezirk erlegten Wildschweinen. Jeweils von August 1999 bis Ende Mai 2000 stieg der Anteil im gefährdeten Bezirk von 42 auf 73 Prozent, im Überwachungsgebiet von null auf 80 Prozent und im restlichen Impfgebiet von 43 auf 56 Prozent. Diese Ergebnisse werden aus Sicht der BFAV, Anstaltsteil Riems, und des Ministeriums sehr erfolgversprechend beurteilt. Sie sprechen dafür, daß sich das Virus nicht weiter ausbreitete. Das Immunisierungsgebiet wurde gegenüber den ersten drei Versuchsabschnitten nicht verändert. Es erstreckt sich im Regierungsbezirk Stuttgart auf Teile der Landkreise Ludwigsburg, Heilbronn und des Stadtkreises Heilbronn sowie im Regierungsbezirk Karlsruhe auf Teile des Landkreises Karlsruhe und des Enzkreises. Das Gebiet besitzt eine Fläche von rund 1.300 Quadratkilometern.
Zur Anwendung kommt eine Schweinepest-Lebendvirusvakzine. Die Impfstoffkapseln sind in eine Ködermasse aus Mais eingearbeitet. Auch der vierte Abschnitt des Versuchs erfolgt als gezielte zweifache Handauslage im Abstand von vier Wochen an 452 Kirrstellen, Ablenkungsfütterungen oder anderen geeigneten Orten. Einbezogen werden auch Gehegehaltungen mit Wildschweinen. Bei der Auswahl der Beköderungstermine müssen neben wissenschaftlichen wildbiologische und jagdliche Aspekte berücksichtigt werden. Die Handauslage nehmen die Jagdausübungsberechtigten beziehungsweise die Betreiber der Gehegehaltungen vor. Zur Verminderung von Verlusten durch Köderkonkurrenten und zur Vermeidung einer schnellen Inaktivierung des Impfvirus durch UV-Strahlung bringen sie die Köder grundsätzlich erdbedeckt aus. In Abhängigkeit vom Schwarzwildaufkommen werden pro Kirrstelle bei jeder der beiden Auslagen 20 bis 60 Köder ausgelegt. Die Köder, deren Impfstoff für Menschen keine Gefährdung bedeutet, sollte man nicht berühren, damit sie nicht den Geruch des Menschen annehmen und die Wildschweine sie somit verschmähen. Hunde sollen bis Mitte August die Wälder des Impfgebiets nur angeleint ausgeführt werden, weil auch sie die Köder aufnehmen. Der nächste Versuchsabschnitt ist für November 2000 vorgesehen.
Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 116/2000 vom 30. Juni 2000