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Schweiz: Tierverkehrskontrolle – Melden per Internet

Tierhalter müssen die Zu- und Abgänge von Kälbern, Kühen und anderen Tieren der Rindergattung in ihrem Bestand an die Tierverkehrsdatenbank melden. Ab sofort können sie dies per Internet erledigen. Auf dem gleichen Weg ist auch das Bestellen von Ohrmarken und die Einsichtnahme in die eigenen gespeicherten Daten möglich. Die Internetmeldung vereinfacht den administrativen Aufwand im Tierverkehr, besonders für Viehhändler, Mäster und Schlachtbetriebe.

Damit der Weg eines Tieres vom Schlachtbetrieb bis in den Geburtsstall zurückverfolgt werden kann, müssen alle relevanten Ereignisse wie Geburt, Verkauf und Schlachtung, aber auch Tod durch Krankheit in der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden. Die neue Tierverkehrskontrolle verlangt vom Tierhalter, dass jeder Zu- und Abgang eines Tieres der Rindergattung der Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird. Dies ist besonders für Züchter, Händler, Mäster und Schlachthöfe, welche grössere Tierzahlen umsetzen mit administrativem Mehraufwand verbunden. Die Meldung per Internet bringt indes spürbare Erleichterungen für alle Halterinnen und Halter von Klauentieren: Zu jeder Tages- und Nachtzeit können sie Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Wild bestellen, Meldungen abschicken oder ihre aktuellen Daten abfragen. Die elektronische Meldung wird die Fehlerhäufigkeit verringern und die Betriebskosten für die Tierverkehrsdatenbank senken; und diese Kosten müssen ja bekanntlich von den Tierhaltern getragen werden.

Das Erstellen der Internet-Meldungen ist einfach und stellt auch Einsteiger nicht vor Probleme. Die Anmeldung im System erfolgt über die jeder Tierhaltung zugeteilte TVD-Nummer sowie einen individuellen PinCode; der PinCode ist derselbe, der bereits für die Meldungen über das Tierfon verwendet wird.

Zur Zeit können bei starker Belastung noch lange Zugriffszeiten auftreten; EDV-Experten empfehlen, die Internetsitzung in solchen Fällen zu unterbrechen und später einen neuen Anlauf zu nehmen. An der technischen Optimierung des Datenflusses wird gearbeitet.

Die neue Tierverkehrskontrolle wurde im Rahmen der neuen Agrarpolitik 2002 vom Parlament beschlossen, um die Sicherheit im Tierverkehrs zu erhöhen, das Vertrauen der Konsumenten zu stärken und dem Schweizer Vieh die Märkte im Ausland wieder zu öffnen. Der Aufbau des Systems wird vom Bund finanziert. Die Meldungen und Abfragen per Internet sollen es den Tierhaltern erleichtern, ihren Beitrag auf dem Weg zu diesen Zielen zu leisten. Hier geht es zur online – Anmeldung

Bundesamt für Veterinärwesen Tierverkehrsdatenbank AG Bümpliz, den 7. September 2000

Auskunft: Fritz Schmitz-Hsu, Geschäftsleitung TVD AG, Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Schweiz Tel: 031 998 42 21

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