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Bayrische Gesundheitsministerin nennt Rücktrittsforderung absurd

(aho) Als absurd hat Gesundheitsministerin Barbara Stamm die Rücktrittsforderungen des SPD-Landwirtschaftsexperten Gustav Startzmann zurückgewiesen. „Offensichtlich interessiert Herrn Startzmann der tatsächlichen Geschehensablauf nicht. Von einer wochenlangen Verzögerung kann keine Rede sein“, sagte Stamm. Der BSE-Verdacht sei erst am Abend des 19. Dezember 2000 vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern (LUA-Nord) mitgeteilt worden. Am nächsten Morgen hat das Ministerium die Öffentlichkeit informiert.

Zur Verdeutlichung wies die Ministerin nochmals auf den konkreten Ablauf im Fall Weilheim/Schongau hin.

Das Tier war am 2. November 2000 wegen zentralnervöser Störungen – wie sie nicht nur bei BSE sondern auch bei Stoffwechselerkrankungen, Listeriose, Tollwut und Aujeszkyscher Krankheit auftreten – eingeschläfert worden. Zur Untersuchung wurde vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern (LUA-Süd) das von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebene histologische Verfahren eingesetzt. Bei diesem Verfahren muss die Gehirnprobe vor der eigentlichen Untersuchung mehrere Wochen in Formalin fixiert werden. Dieser Test verlief negativ. Erst die zur Absicherung am 14. Dezember 2000 eingeleitete immunhistochemische Untersuchung der Gehirnprobe durch das Landes- untersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern (LUA-Nord) habe am 19. Dezember ein positiven Befund ergeben. An dem zweiten Test werde klar, dass Bayern sogar noch mehr als von der EU vorgeschrieben getan hat. „Auch an anderer Stelle tun wir mehr als vorgeschrieben“, sagte Stamm. Bayern habe das EU-weit ab 1. Januar 2001 vorgeschriebene Monitoring-Programm bereits am 15. Oktober 2000 eingeleitet. Stamm wies auch darauf hin, dass die Landesuntersuchungsämter zur Verkürzung der Diagnosezeit angewiesen worden seien, bei allen zentral nervös erkrankten oder mit diesen Störungen verendeten Rindern parallel zu dem durch die EU vorgeschriebenen histologischen Verfahren auch den Schnelltest durchzuführen.

760.00/StMAS München, 21. Dezember 2000

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