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Schweinehaltungsrichtlinie im EU-Agrarrat verabschiedet

Bonn (bme) – Mit seiner Entscheidung über die Schweinehaltungsrichtlinie hat der EU-Agrarrat am 19. Juni eine Reihe von Verbesserungen der Haltungs- bedingungen für Schweine beschlossen. Die Neuregelung beinhaltet insbe- sondere die obligatorische Gruppenhaltung von Sauen, das Verbot der Anbindehaltung, sowie die Festlegung von Mindestflächen für Sauen.

Bundesverbraucherschutz Ministerin Renate Künast begrüßte den Kompromiss als einen weiteren Schritt zu mehr EU-weit gültigem Tierschutz in der Schweinehaltung. Gleichzeitig appellierte sie an die Kommission, möglichst bald weitergehende Vorschriften für die Haltung von Mastschweinen vorzuschlagen.

Die Richtlinie geht zurück auf einen im Januar 2001 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission. Dank intensiver Beratungen und von allen Seiten gezeigter Kompromissbereitschaft konnte sie während der schwedischen Präsidentschaft verabschiedet werden. Die Richtlinie muss bis zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Übergangsfrist für Altanlagen läuft am 1. Januar 2013 aus.

Die bestehende Richtlinie 91/630/EWG wird mit der verabschiedeten Richtlinie in folgenden Punkten geändert:

· die Gruppenhaltung von Sauen wird für den Zeitraum ab der 5. Woche nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeln vorgeschrieben;

· es werden Mindestflächen für Sauen in der Gruppenhaltung vorgeschrieben;

· ein Teil des Bodens (ca. 60 %) im Aufenthaltsbereich der Sauen muss planbefestigt sein oder einen Perforationsanteil von höchstens 15 % aufweisen;

· es werden Mindestanforderungen an den Spaltenboden festgelegt;

· die Anbindehaltung von Sauen wird verboten;

· der ständige Zugang zu Beschäftigungsmaterial wird vorgeschrieben;

· die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur sachkundige Personen mit der Betreuung der Schweine beauftragt werden; hierzu sind entsprechende Kurse anzubieten.

Die EU-Kommission ist verpflichtet, in einem Bericht vor dem 1. Juli 2005 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen sowie über die Möglichkeit, auf die chirurgische Kastration von Ferkeln zu verzichten. Bis Januar 2008 muss sie dem Rat einen Erfahrungsbericht über die Schweinehaltung in der EU vorlegen.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie werden jetzt im Bundes- verbraucherschutzministerium aufgenommen. Dabei wird auch zu entscheiden sein, in welchen Bereichen über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen werden soll. Die Umsetzung in nationales Recht ist besonders dringlich, da derzeit keine bundeseinheitlichen Tierschutzregelungen zur Schweinehaltung vorliegen, nachdem die nationale Schweinehaltungsverordnung wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes nichtig ist.

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