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Maßnahmen gegen Salmonellen in Schweinefleisch

Verden (aho) – „Wir haben zwei neue Verordnungsentwürfe zur Bekämpfung der Salmonellen in Schweinebeständen auf den Weg gebracht, die für mehr Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen werden. Dies ist auch im Sinne der Schweineerzeuger, denn Salmonellen können nur flächen- deckend vernichtet werden, wenn konsequent durchgegriffen wird“, erklärte Dr. Gerald Thalheim, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbrau- cherministerium, am 11.09.2001 anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Schweineerzeuger in Verden.

Der Entwurf der Schweine-Salmonellen-Verordnung sieht vor, Schlacht- schweine stichprobenweise auf Antikörper gegen Salmonellen zu untersuchen. Werden Salmonellenantikörper in höherem Maße in Herkunftsbetrieben nachgewiesen, hat dies umfassende Maßnahmen zur Vernichtung der Erreger in den Betrieben zur Folge. Flankierend soll die Fleischhygiene-Verordnung so geändert werden, dass die Schlachtung von Schweinen aus Mastbetrieben mit einer hohen Anzahl von Antikörpern gegen Salmonellen nur unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen geschlachtet werden dürfen. Frisches Fleisch aus diesen Betrieben darf dann nur unter Angabe dieses Status in Verkehr gebracht werden. Rund 10 Prozent der Schweineschlacht- körper sind nach Angaben einer Studie mit Salmonellen belastet.

Thalheim begrüßte darüber hinaus die neue EU-Schweinehaltungsrichtlinie, die der Agrarrat am 19. Juni 2001 beschlossen hat. Die Richtlinie schreibt unter anderem EU-weit die Gruppenhaltung für Sauen ab 2003 vor und legt erstmals auf europäischer Ebene Mindestanforderungen an den Spaltenboden fest. Zur Weiterentwicklung der Richtlinie wurde die Kommission gebeten, bis 2004 einen Bericht über die Anforderungen an die Haltung von Mast- schweinen und zur Möglichkeit, auf die chirurgische Kastration von Ferkeln zu verzichten, vorzulegen. „Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer tiergerechteren Schweinehaltung in konventionellen Betrieben“, betonte Thalheim.

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