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Transparente Landwirtschaft ja – Knebelungen nein!

Münster (wlv) Das neue Konzept zur Qualitätssicherung für Fleisch und Wurstwaren stand im Mittelpunkt der Sitzung des WLV-Veredlungsausschusses unter Leitung von Vizepräsident Karl-Heinz Schulze zur Wiesch. Nach dem die auf Bundesebene installierte Gesellschaft „Qualität und Sicherheit“ im Rahmen der ANUGA in Köln vor 14 Tagen gegründet wurde, seien nun die Umsetzungsschritte für die Regionen bis hin zum Landwirt auszuarbeiten, wie Franz-Martin Rausch von der CMA den Ausschussmitgliedern erläuterte. Der Ausschuss begrüßte die als einmalig zu bezeichnende Bündelung der verschiedenen Stufen in der Vieh- und Fleischkette beginnend vom Landwirt bis zum Handel. Diese Konstellation sei eine Chance, das Vertrauen der Verbraucher zu sichern und in nicht zu wünschenden Krisenzeiten durch die Maßnahmen der Qualitätssicherung gut gerüstet zu sein. Das Konzept basiere auf einer Dokumentation in den jeweiligen Stufen, so dass eine Nachvollziehbarkeit entstehe. Insbesondere die Bereiche des Ein- und Verkaufs, die Rückverfolgbarkeit der Produkte als auch grundsätzlich der Nachweis der Produktionsführung seien Bestandteile des Systems. Die Umsetzung auf den landwirtschaftlichen Betrieben erfolge anhand eines Kriterienkatalogs, der vor der Vollendung stehe. Der Ausschuss legte Wert darauf, dass – in schlanker, praktikabler Form – die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Aufzeichnungen vornehmen können. Dieses sei nach Ansicht von Rausch gewährleistet. „Das Bestandsbuch ist Teil des Eigenkontrollsystems“, so äußerte sich Dr. Heinrich Bottermann vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu den nach der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel vorgeschriebenen Aufzeichnungsunterlagen für die Landwirte. Scharfe Kritik erntete Dr. Bottermann vom Ausschuss für die mangelhafte Praktikabilität dieses Beleges, der parallel zu dem vom Tierarzt auszustellenden Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg im Betrieb zu führen und abzuheften sei. Der Fachausschuss verlangte eine Vereinfachung in der Weise, dass durch die Schaffung eines „Kombibeleges“ mehrere Angaben für den Landwirt wegfallen, die derzeit sowohl im tierärztlichen Abgabebeleg als auch im Bestandsbuch anzugeben seien. Dadurch könnten Fehlerquellen vermieden werden. Dr. Bottermann stellte in Aussicht, dass auf absehbare Zeit eine Vereinfachung kommen werde. Zur anstehenden Änderung des Arzneimittelgesetzes äußerte der Ausschuss ebenfalls seinen Unmut. Insbesondere das Verbot der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf den landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Einschränkungen bei der Abgabe von Arzneimitteln (7-Tage-Frist) wurden abgelehnt. Zumindest für die Behandlungsdauer müsse ein Medikament abgegeben werden dürfen. Dr. Bottermann verwies darauf, dass dieses Gesetz noch in der Beratung sei und auch noch mit der Landwirtschaft und den Tierärzten erörtert werde. Die Verabschiedung der Änderungen seien im Frühjahr nächsten Jahres zu erwarten. Dr. Bottermann wurde auch auf die Haltungserlasse für Mastschweine und Sauen angesprochen. Dazu äußerte er, dass keine Änderung der Vorschriften für die Haltung von Mastschweinen vorgesehen und der Sauenerlass noch nicht fertiggestellt sei. Das Ministerium in Düsseldorf plane überdies, die Haltungsvorschriften durch Ländererlass in naher Zukunft auch auf das Geflügel auszudehnen. Der Ausschuss gab dem Ministerialbeamten nochmals die Forderung mit auf den Weg, die weiche Unterlage im Liegebereich und die verpflichtende Betreuungszeit von 20 Sekunden aus dem Erlass herauszunehmen. Abschließend bekräftigte der Ausschuss den Boykott-Aufruf des WLV gegenüber den Inhalten zum sogenannten Artikel-Gesetz, das verschiedene EU-Richtlinien zum Immissionsschutzrecht umsetzt. Insbesondere die Ausweitung der Anzeigepflicht auf Betriebe mit mehr als 2 GV je Hektar, die insgesamt mehr als 50 GV je Betrieb halten, sei fachlich nicht nachvollziehbar. Hier würden insbesondere kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe mit besonderen Auflagen und Kosten belastet, die entgegen den Zielen der Landesregierung den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen werden.

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