„Aujeszky frei“: Frist beachten!
(BfT) – Seit Mitte Oktober 2001 gelten auch die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Bremen und Berlin als Aujeszky frei. Für die noch fehlenden Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird empfohlen, diese Anerkennung ebenfalls schnellst möglich zu beantragen, da ab dem 1. Juli 2002 eine neue EU-Entscheidung in Kraft tritt, die den Tierverkehr zwischen Regionen, die sich noch in der Sanierungsphase befinden und Aujeszky freien Gebieten erheblich erschweren wird. Eine baldige Anerkennung liegt insbesondere auch im Interesse der Schlachtbetriebe, die ihre Auslastung nur über Lieferungen aus Überschussregionen wie Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erreichen. Schwierigkeiten dürften sich auch für Schlachtschweineimporte aus benachbarten EU-Ländern ohne den Status „Aujeszky frei“ ergeben, z. B. aus Belgien und den Niederlanden.
TIERGESUNDHEIT im Blickpunkt 38 / Januar 2002