Hessische Bundesratsinitiative „Schächten so schonend wie möglich“
Wiesbaden. Hessen hat gemeinsam mit Bayern eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Umsetzungsregelung zum Schächten gestartet, die Sozialministerin Silke Lautenschläger am kommenden Freitag (1. Februar 2002) in der Länderkammer einbringen wird. „Damit der Tierschutz soweit wie möglich gewahrt wird, muss der Bundesgesetzgeber rasche Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. Januar 2002 ziehen, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Lockerung des Schächtverbots ermöglicht. Durch Rechtsverordnung sind die Voraussetzungen zu regeln, unter denen geschächtet werden darf. Es muss sichergestellt werden, dass der Schächtvorgang so schonend wie möglich abläuft“, forderte die Ministerin.
Hierfür sei eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. „Hessen beantragt, dass die Bundesregierung unverzüglich ihrer Verantwortung nachkommt und von der ihr zustehenden Ermächtigung im Tierschutzgesetz unverzüglich Gebrauch macht, durch Rechtsverordnung das ‚Wie‘ des Schächtens festzulegen“, erklärte Silke Lautenschläger. Insbesondere müssten Regelungen für die Sachkunde und Eignung der schächtenden Personen getroffen werden. Festzuschreiben sei auch eine den Tierschutzgrundsätzen entsprechende Ruhigstellung bzw. Fixierung der Tiere, die Verwendung geeigneter Gerätschaften sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Schächtschnitts.