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Neue Richtlinie zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest

Luxemburg – David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar, begrüßte heute die einstimmige Billigung im Rat „Landwirtschaft“ einer neuen Richtlinie zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest. Die Richtlinie schließt eine Lücke in der EU-Strategie zur Bekämpfung einer der gefährlichsten Tierseuchen. Bislang gab es keine harmonisierten EU-Vorschriften gegen diese ansteckende (allerdings in Europa seltene) Krankheit bei Schweinen. Einen Impfstoff gibt es noch nicht.

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen. Aufgrund der sehr hohen Mortalität and der potenziell verheerenden Folgen dieser Krankheit für die Schweinewirtschaft wurde die ASP vom Internationalen Tierseuchenamt (OIE) als eine der gravierendsten infektiösen Tierseuchen eingestuft.

Die Krankheit ist in den meisten Gebieten des afrikanischen Kontinents verbreitet und stellt dort ein wesentliches Hemmnis für die Entwicklung der Schweinewirtschaft dar. ASP ist auch im Landesinnern Sardiniens zu finden, wo der Erreger in den heimischen Freiland-Schweinebeständen frei zirkuliert, die in ständigem Kontakt mit der Schwarzwildpopulation leben. Die zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest erforderlichen Maßnahmen sind ähnlich den Maßnahmen gegen andere Schweineseuchen wie etwa der klassischen Schweinepest. Die vom Rat heute gebilligte Richtlinie berücksichtigt daher die Erfahrungen der EU bei der Bekämpfung der klassischen Schweinepest. Die neue Richtlinie soll als Grundlage für eine bessere Bekämpfung für den Fall dienen, dass ASP im bislang ASP-freien überwiegenden Teil des Unionsgebiets auftritt; außerdem soll sie die Voraussetzungen für eine vollständige Tilgung in der gesamten Europäischen Union schaffen

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