Lahn-Dill-Kreis erinnert an Allgemeinverfügung zum Q-Fieber
Wetzlar/Dillenburg (aho) – Das sich nun immer deutlicher in Erinnerung bringende Frühjahr veranlasst den Ersten Kreisbeigeordneten Wolfgang Hofmann als Leiter der Staatlichen Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises an die Allgemeinverfügungen des Landrates vom 28. August 2002 zu erinnern: Hier geht es um Schutzmaßnahmen bei der Schaf- und Ziegenhaltung zur Eindämmung der Q-Fieber-Erkrankung beim Menschen. Das Frühjahr ist bekanntermaßen Hauptlammungszeit der Schafe und Ziegen. Q-Fieber ist eine weltweit verbreitete, vom Tier zum Menschen übertragbare Infektionskrankheit. Der Erreger dieser Krankheit befällt vor allem Schafe und Ziegen. Er findet sich aber auch in Zecken, Wildtieren, Hunden, Katzen und Rindern. Im Mutterkuchen und im Fruchtwasser infizierter Tiere sind hohe Mengen des Erregers enthalten, die sich bei der Geburt auf Boden und Umgebung verteilen. Die Erreger sind äußerst unempfindlich gegen Umwelteinflüsse und können längere Zeit z. B. in Erde oder Staub überleben. Der Mensch steckt sich meistens durch Einatmen des Erregers an, z. B. durch Einatmen erregerhaltigen, luftübertragbaren Staubes. Nach Aufnahme des Erregers kommt es bei ca. 50% der Personen zu keinerlei Krankheitszeichen. Kommt es zu einer Erkrankung, so ähneln die Symptome einer Grippe mit plötzlichem hohem Fieber, Schüttelfrost, schwerem Krankheitsgefühl, Glieder- und Muskelschmerzen und heftigen Kopfschmerzen. Bei bis zur Hälfte der Erkrankten entwickelt sich eine Lungenentzündung. In seltenen Fällen kommt es zu langandauernden Infektionen. Eine Nichtbehandlung der Erkrankung kann durchaus sehr gefährlich werden. Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises rät daher nochmals, beim Auftreten dieser Krankheitszeichen sofort den Hausarzt aufzusuchen. Den Ärztinnen und Ärzten sowie den Krankenhäusern im Lahn-Dill-Kreis empfiehlt es zudem – gerade vor dem Hintergrund der jetzt ebenfalls auftretenden Grippeerkrankungen – auch an die Möglichkeit des Q-Fiebers zu denken. Der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Hofmann bittet vor diesem Hintergrund Ziegen- und Schafhalter dringend um Einhaltung der Allgemeinverfügung vom 28. August 2002. Dies bedeutet . a. , dass diese dafür Sorge zu tragen haben, dass • das Ablammen der Schafe und Ziegen nur in einem Stall stattfindet, der sich möglichst außerhalb eines Wohngebietes befindet, • die Muttertiere und die neugeborenen Lämmer frühestens sieben Tage nach der Geburt aus den Ställen verbracht werden, • Nachgeburten und Totgeburten entsprechend der Verfügung gesammelt werden sollen und dem Landrat auf Anforderung zur Verfügung zu stellen sind, • vermehrt auftretende Aborte und Totgeburten dem Landrat unverzüglich anzuzeigen sind, • Schaf- und Ziegenhalter all’ diejenigen, die beruflich mit den Tieren in Kontakt treten müssen bzw. sollen, über die Regelungen der Allgemeinverfügung zu informieren haben. Wolfgang Hofmann appelliert darüber hinaus an Schaf- und Ziegenhalter zur Vermeidung unnötiger Risiken auf die Zurschaustellung von Lämmern, Schafen und Ziegen, bei denen eine Q-Fieber-Erkrankung nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden kann, in diesem Frühjahr zu verzichten. Regierungsoberrat Strack-Schmalor – Leiter der Allgemeinen Landesverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Maßnahmen zur Eindämmung des Q-Fiebers koordiniert werden – ergänzt, dass eine allgemeine Einhaltung dieser Regeln mithelfen könnte, dass es im laufenden Jahr 2003 im Lahn-Dill-Kreis nicht erneut zu Q-Fieber-Ausbrüchen kommt. Er möchte damit vermeiden, dass – wie im vergangenen Jahr – für betroffene Gemeinden und Gebiete eine verschärfte Allgemeinverfügung erlassen werden muss. Die müsste dann auch Verbote zum Treiben von Schafen und Ziegen beinhalten, insbesondere aber auch Regelungen über das Verbringen der Tiere in das Gebiet und aus ihm hinaus. Er erinnert zudem daran, dass von Seiten des Landrates dringend empfohlen worden ist, beim Scheren um bei engerem Kontakt mit Schafen und Ziegen Staubmasken zu tragen.