10.04.2003
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Geflügelpest: Tauben vom „Freilandverbot“ nicht betroffen
Düsseldorf (aho) – Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium in Düsseldorf teilt mit, dass das Reisen von Brieftauben durch die jetzt erlassene „Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ nicht verboten wird. Die Brieftaubenhalter werden aber dringend gebeten Flüge, wenn überhaupt, nur äußerst eingeschränkt durchzuführen. Als Auflassorte sollten die westlichen Nachbarländer wie Holland, Belgien usw. vermieden werden.
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Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.


