Anhörung bestätigt Reformnotwendigkeit bei Tierarzneimittelgesetz
Zur Anhörung im Verbraucherschutzausschuss zum Tierarzneimittelgesetz erklärt der agrar- und ernährungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:
Die Anhörung im Verbraucherausschuss hat den dringenden Reformbedarf des Tierarzneimittelgesetzes unterstrichen. Das Tierarzneimittelgesetz muss in wesentlichen Punkten korrigiert werden: Die praxisferne 7-Tage-Regelung, die über das EU-Recht hinausgehende therapiefeindliche Umwidmungskaskade und das Entstehen von Therapienotständen schaden dem Tierschutz und sind verbraucherschutzfeindlich. Tierschutz und Verbraucherschutz, sowie gute tierärztliche Praxis erfordern eine Grundkorrektur des Gesetzes und lassen sich nicht durch Detailregelungen wie integrierte Bestandsbetreuung (§ 56 AMG) erreichen.
Die 7-Tage-Regelung geht eindeutig zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe. Durch diese praxisferne Regelung bleiben Tiergesundheitsmanagement und Tiergesundheitsvorsorge auf der Strecke. Zu allem Überfluss entstehen zusätzliche Kosten für fachlich nicht erfordliche Tierarztbesuche. Notwendig und praxisgerecht ist die Ausdehnung des Handlungsspielraumes für tierärztliche Behandlungen im Rahmen vertraglich geregelter Bestandsbetreuungen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Bestandsbuch-Verordnung. Die Möglichkeit mit einem Kombibeleg den bürokratischen Aufwand deutlich einzuschränken, ohne dass die Qualität der Dokumentation leidet, muss genutzt werden.