FDP verlangt Klarheit über die Zukunft der Legehennen- und Schweinehaltung
Berlin (aho) – Die FDP-Bundestagsfraktion wird in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages zahlreiche Fragen an die Bundesregierung zur Legehennen- und Schweinehaltung richten. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:
Die Länder haben in der vergangenen Woche im Bundesrat die Voraussetzung für Rechtssicherheit im Bereich der Legehennen- und Schweinehaltung eröffnet. Auch wenn der Beschluss insbesondere im Bereich der Schweinehaltung keine 1:1-Umsetzung und damit weitere Wettbewerbsbelastungen mitsichbringt, würde das Inkrafttreten der Verordnung Rechtssicherheit für die Produzenten schaffen. Daher ist es völlig unverständlich und unverantwortlich, dass die zuständige Ministerin Künast die Verordnung aus fachfremden Motiven nicht unterschreiben möchte. Ohne Unterschrift der zuständigen Ministerin ist ein Inkrafttreten der Verordnung nicht möglich. Deshalb wird die FDP-Bundestagsfraktion mit zahlreichen Fragen an die Bundesregierung die drohenden Konsequenzen für die Schweine- und Legehennenhaltung in Deutschland abfragen. Zudem soll die Bundesregierung Auskunft geben, ob der Blockadekurs der Verbraucherministerin von der gesamten Bundesregierung und damit auch von der SPD getragen wird. Das wäre wiederum überraschend, da sich z?B. der Tierschutzbeauftragte der SPD für Korrekturen bei der Legehennenhaltung, wie sie der Bundesrat beschlossen hat, mehrfach ausgesprochen hatte. Weiterhin soll die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Strafen und in welcher Höhe mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland bei Nichtumsetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie verbunden sind. Die FDP-Bundestagsfraktion verbindet mit diesen Fragen die Aufforderung an die rot-grüne Bundesregierung, endlich zu einer fachlichen und vorurteilsfreien Agrarpolitik zurückzukehren. Weitere Wettbewerbsnachteile durch nationale Alleingänge sind den Legehennen- und Schweinehaltern nicht zuzumuten. Das gilt um so mehr, da die Boden- und Freilandhaltung mit erheblichen Problemen für den Verbraucher- und Tierschutz verbunden sind und daher ein kategorisches Nein zu alternativen Haltungsformen nicht zu vertreten ist. Eine ganzheitliche Bewertung der Kleingruppenhaltung unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Kriterien darf nicht aus parteipolitischen Gründen abgelehnt werden.