Todesurteil: Schwarzkopfkrankheit bei Puten im Regierungsbezirk Stuttgart
Stuttgart (aho) – Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (30. Dezember) mitteilte, wurde bei einem Putenbestand im Regierungsbezirk Stuttgart die Schwarzkopfkrankheit festgestellt. Die Einschleppungsursache in den Bestand wird noch ermittelt. Alle Tiere des Bestands wurden getötet, da davon auszugehen war, dass die meisten Tiere erkrankt und verendet wären. Zur Bekämpfung der Krankheit sind zur Zeit keine Arzneimittel in der EU zugelassen, da in der Vergangenheit erfolgreich genutzte Substanzen aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vom Markt genommen wurden.
Die Schwarzkopfkrankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar. Sie tritt nur bei Geflügel auf. Die Verbraucher könnten davon ausgehen, dass kein Fleisch von erkrankten Tieren in den Handel gekommen sei, da die betroffenen Tiere noch nicht schlachtreif waren.
Bei der Tötung der Tiere habe man sich für eine tierschutzgerechte Methode, die sogenannte Containerlösung, entschlossen. Bei dieser Methode wurden die zu tötenden Tiere in Container verbracht, die mit Kohlendioxid gefüllt waren. Dabei trat der Tod innerhalb kürzester Zeit ein. Die Aktion wurde vom zuständigen Veterinäramt überwacht.
Die Schwarzkopfkrankheit ist eine parasitäre Darmerkrankung bei Geflügel. Die Erkrankung wird durch Histomonas meleagridis, einen Einzeller verursacht, der in den Eiern und Larven von Blinddarmwürmern vorkommen kann. Diese könnten zum Beispiel durch Regenwürmer übertragen werden, die als Transportwirte dienen und von den Puten gefressen werden.