Schweiz: Keine Ferkelkastration mehr ab 2009
(lid) – Die Schweizer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates hat am 15. April die Revision des Tierschutzgesetzes mit 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Sie gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Tierschutz – Ja!“ des Schweizer Tierschutzes. Für die Nationalratsdebatte sind zahlreiche Minderheitsanträge angemeldet, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Mit dem Schweizer Ständerat beantragt die Kommission, die chirurgische Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung ab 1. Januar 2009 zu verbieten. Hingegen lehnte sie mit 13 zu 7 Stimmen die Möglichkeit einer Fristerstreckung um maximal zwei Jahre ab. Der Ständerat befürchtet, dass es 2009 noch keine tauglichen Alternativmethoden gibt. Bei der Deklarationspflicht kam die WBK auf einen früheren Beschluss zurück. Sie verlangt eine Deklaration nach Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltung nur noch für die Nahrungsmittel aus tierischer Produktion – und nicht mehr für alle Erzeugnisse aus tierischer Produktion. Gleich wie der Schweizer Ständerat ist die Kommission der Ansicht, dass Tiertransporte „schonend und ohne unnötige Verzögerungen“ durchzuführen sind. Einstimmig schlägt sie darüber hinaus vor, die Fahrzeit ab Verladeplatz auf sechs Stunden zu beschränken. Einstimmig strich die WBK den Zusatz des Ständerates, dass der Bundesrat bei Mindestvorschriften für die Tierhaltung die „wirtschaftliche Tragbarkeit“