Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe
Wetzlar / Kirchhain (aho) – Das Kirchhainer Amtsgericht verurteilte jetzt einen Landwirt zu 4.500 Euro Geldstrafe und belegte ihn mit einem zwei Jahre währenden Tierumgangsverbot. Das berichtet jetzt die Marburger Neue Zeitung. Der 52-jährige Landwirt führt seit Jahrzehnten einen Vollerwerbsbetrieb ohne dabei aufgefallen zu sein. Die Anklage warf ihm jetzt wiederholte Tiermisshandlung vor. In einem Fall hatte er eine Kuh nach dem Abkalben (Geburt) mit Stricken aus dem Stall auf den Hof unter einen Baum gezerrt und dort unversorgt liegen gelassen.
Nach seiner Ansicht war sie zu schwach zum Aufstehen gewesen. „Ich habe geglaubt, sie würde sich dort wieder erholen und von alleine aufstehen“, zitiert die Zeitung den Angeklagten vor Gericht.
Nach einem anonymen Anruf hatte der Marburger Amtstierarzt das Tier auf der lediglich geschotterten Fläche vorgefunden. Vom erbärmlichen Zustand des Tieres hatte er Fotos gemacht, die als Beweis auf den Richtertisch kamen und beim Richter Kopfschütteln auslösten. Das Tier lag mit weit gespreizten Hinterläufen und auf dem Bauch in einer völlig unnatürlichen Lage, die auch für Laien als solche erkennbar war. Wie sich später herausstellte, war der Oberschenkelkopf aus dem Becken ausgekugelt, der Knochen an zwei Stellen gebrochen und die Muskeln teilweise abgerissen. „Das Tier war zum Zeitpunkt, als ich den Hof aufgesucht hatte, zu schwach den Kopf zu heben und hat nur noch leise gestöhnt“, beschrieb der Amtstierarzt den Zustand der Kuh. Er hat sie dann an Ort und Stelle eingeschläfert, um dem Leiden ein Ende zu machen.
Ein zweites Muttertier lag in ähnlichem Zustand nur wenig entfernt von der andern Kuh, allerdings auf einer Wiese. Auch diese wurde vom Amtstierarzt eingeschläfert, so die Zeitung.
Eine anschließende Obduktion beider Tiere ergab schwere äußere und innere Verletzungen und Anomalien. Neben den Knochenbrüchen wurden im Körper der Kühe Anzeichen von Fäulnis, eine angeschwollene Leber, Entzündungen in der Gebärmutter und im Brustbereich gefunden. In der Gebärmutter einer der Kühe fand der Tierarzt rund zehn Liter einer übelriechenden Flüssigkeit aus Blut und Eiter, so die Zeitung in ihrem Bericht über den Prozess.
„Wahrscheinlich waren dies die Reste der nicht ausgeschiedenen Nachgeburt“, erklärte der Veterinär. Nicht durch das Kalben, sondern durch länger dauernde Entzündungsprozesse sei der innere Zustand der Tiere bestimmt worden.
Durch eine Unterbringung in einem sogenannten Abkalbstall wären auch die Verletzungen im Bereich des Beckens, die Knochenbrüche und die Muskelabrisse vermeidbar gewesen.
Weder habe der Landwirt die Geburten sorgfältig genug überwacht, noch habe er den Kühen eine tierärztliche Versorgung zukommen lassen, führte der Amtstierarzt weiter aus. „Ich kann doch nicht Tag und Nacht im Kuhstall sitzen“, bestätigte der Landwirt die Meinung des Veterinärs nur selten im Stall gewesen zu sein.
Wegen zweifach erwiesenem Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro. Dem schloss sich Richter Joachim Filmer an. Außerdem verhängte er gegen ihn ein zweijähriges Tierumgangsverbot. Zusätzlich muss der Landwirt die Verfahrenskosten tragen.