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Massensterben: Bewährungsstrafe für 101 Fälle von Tierquälerei +++ Mitwisser droht Verfahren

Cham (aho) – Das Chamer Amtsgerichtes hat einen Familienvater in 101 Fällen von Tierquälerei zu insgesamt 16 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Ebenso tritt ein Tierhaltungsverbot in Kraft. Der Angeklagte Andreas Ruhland hatte nach einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung Kaninchen, Meerschweinchen, Wellen- und Nymphensittiche nicht gefüttert und gemistet. Sie starben qualvoll gemeinsam mit Puten und Hühnern. Dann hatte der Mann die Verantwortung für eine Herde von 70 bis 80 Schafen und Ziegen übernommen. 27 davon starben an Mangelerscheinungen. „Sie haben Tiere getötet oder ihnen Schmerz und Leid zugefügt. Strafbar als Tierquälerei“, wird Staatsanwalt Albert Hero in der Zeitung zitiert, der eineinhalb Jahre Haft auf drei Jahre Bewährung forderte.

Der Angeklagte gab vor, er sei nach der Inhaftierung seiner Frau mit der Betreuung seiner Kinder und der zahlreichen Tiere überfordert gewesen. Er räume alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein.

Die Aussage von Chef-Veterinär Franz Wiesenreiter war klar und deutlich: „Ich kann die Überforderung nicht nachvollziehen. Meine langjährigen Erfahrungen mit den Ruhlands sagen mir was anderes: Diese Leute sind unbelehrbar. Wir hatten Tausende von Fällen von Tierquälerei, aber so was ist mir in all den Jahren nicht vorgekommen. Diese Leute sind uneinsichtig und unkooperativ.“

Eine neue Anklage wird der Staatsanwalt gegen einen benachbarten Landwirt erheben, das regte der Richter an. Ihm sei eine Mitverantwortung bei der Tierquälerei zur Last zu legen. Der Landwirt hatte die Herde des Angeklagten in einem landwirtschaftlichen Förderprogramm gemeldet.

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