NRW: Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Aviärer Influenza
Recklinghausen (aho) – Bisher sind in Geflügelbeständen in Nordrhein-Westfalen keine Fälle des Vogelgrippevirus H5N3 wie in Niedersachsen aufgetreten. Dieser Virustyp gilt als deutlich weniger aggressiv als das Virus H5N1. Da jedoch derzeit nicht bekannt ist, auf welchem Weg sich das Virus ausbreitet, die Ausbreitung in Niedersachsen aber sehr schnell erfolgte hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen einige Vorsorgemaßnahmen in die Wege geleitet. Damit sollen die Geflügelbestände im Land bestmöglich geschützt werden.
1. Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und Geflügelausstellungen werden in Nordrhein-Westfalen zunächst bis zum 31.01.2009 verboten; dies gilt nicht für Veranstaltungen mit Tauben, wie z.B. die anstehende Brieftaubenausstellung im Januar in Dortmund.
2. Geflügel muss ohne Ausnahme im Stall gehalten werden. Die sowieso bestehende Pflicht zur Aufstallung von Geflügel wird dadurch verschärft, dass die bisher möglichen Ausnahmegenehmigungenfür die Freilandhaltung von Geflügel in den Regierungsbezirken Detmold und Münster außer Kraft gesetzt werden.
3. Betriebe mit Freilandhaltung in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf und Arnsberg werden darauf hingewiesen, dass sie vorsorglich Aufstallungsmöglichkeiten vorbereiten müssen.
Darüber hinaus werden die Fachtierärzte für Geflügel aufgefordert, besonders aufmerksam auf Veränderungen in Geflügelbeständen zu achten und auch bei geringem Verdacht auf Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, grippeähnliche Erkrankungen die örtlichen Veterinärämter zu informieren. Diese veranlassen dann die Entnahme von Proben zur Analyse in den Staatlichen Untersuchungsämtern. Da in Nordrhein-Westfalen seit längerem ein so genanntes Monitoring auf Vogelgrippe und verwandte Viren bei Wildgeflügel durchgeführt wird, werden die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte hierauf nochmals ein besonderes Augenmerk legen. Hier wurde bisher kein H5N3-Virus nachgewiesen, so das LANUV.