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Wildschweinepest nun auch im Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg (aho) – Bei einem am Montag in Hennef-Rott tot aufgefundenen Wildschwein ist jetzt der Erreger der Wildschweinepest nachgewiesen worden. Das teilte heute das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg mit. Das für die Pest verantwortliche Virus ist für den Menschen ungefährlich, ist aber von Schwein zu Schwein hoch ansteckend.

Zunächst hatte das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld nach einem positiven Test bei dem 20 Kilogramm schweren Frischling den Verdacht auf Wildschweinepest geäußert, der nun durch abschließende Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, Ostsee, abschließend bestätigt wurde.

„Wichtigstes Ziel ist es nun“, erklärt der Leiter des Kreisveterinäramtes in Siegburg, Dr. Hanns von den Driesch, „die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Insbesondere das Übergreifen auf Hausschweine“. Deshalb werden große Teile des rechtsrheinischen Kreisgebietes bis auf Windeck und kleine Teilegebiete von Much und Ruppichteroth zum „Gefährdeten Bezirk“ verfügt, in dem bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten sind. Der gefährdete Bezirk wird nördlich begrenzt durch die Kreisgrenze zur Stadt Köln sowie zum Rheinisch-Bergischen-Kreis vom Rhein bis Much-Springen, westlich durch den Rhein, ausgenommen Stadtgebiet Bonn, bis Kreisgrenze Neuwied, südlich durch die Kreisgrenze zum Kreis Neuwied und Kreis Altenkirchen bis Gemeindegrenze Windeck und Eitorf, östlich in nördlicher Richtung der Gemeindegrenze Windeck und Eitorf folgend bis zur Gemeindegrenze Ruppichteroth, dieser in westlicher Richtung folgend bis zur L 317, dieser folgend bis Schönenberg, von dort aus der B 478 bis Bröleck folgend, ab Bröleck der L 224 folgend bis Much-Wohlfahrt, östlich von Much-Wohlfahrt über Much der L 312 folgend bis Much-Springen.

So werden alle Schweinehalter im gefährdeten Bezirk ausdrücklich aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das notwendigste einzuschränken. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Schweinehalter, also auch die Halter von “Hobbytieren“ wie Minipigs und Hängebauchschweinen, verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg zu melden. Denn die Wildschweinepest ist zwar für den Menschen ungefährlich, sie stellt aber für die Hausschweine ein ständiges Infektionsrisiko für die Tiere dar. Jeglicher Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss daher vermieden werden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über indirekte Wege. So kann der Erreger beispielsweise durch verunreinigte Kleidung oder Schuhe in einen Schweinebestand eingeschleppt werden. Insofern stellen auch Waldspaziergänge von Personen mit einem landwirtschaftlichen Bezug ein Infektionsrisiko dar.

In dem rund 642 Quadratkilometer großen gefährdeten Bezirk des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises sind 56 Betriebe mit rund 1565 Schweinen von der Verfügung betroffen, darunter fünf größere Betriebe mit 100 bis 500 Schweinen. Ansonsten handelt es sich überwiegend um kleine Haltungen mit 1 bis 20 Schweinen.

In einem Schreiben hat das Kreisveterinäramt in Siegburg zudem die Jagdinhaber im gesamten rechtsrheinischen Kreisgebiet auf den Ausbruch der Tierseuche hingewiesen und erste Maßnahmen empfohlen.

„Wir raten den Jägern dringend, das Schwarzwild intensiver zu jagen, um eine Ausbreitung des Erregers in den Rhein-Sieg-Kreis zu verhindern“, erläutert Kreisveterinär Dr. Hanns von den Driesch. Ebenso sind Hygienemaßnahmen beim Jagbetrieb besonders streng einzuhalten. Alle Tierkörperteile von erlegtem Wild sind zu sammeln und Aufbrüche (Innereien) unschädlich zu beseitigen.

Erst vor kurzem hatte es ein auf Wildschweinepest positiv getestetes Tier im benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis gegeben, woraufhin auch im Rhein-Sieg-Kreis Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden. Seitdem wurden schon 309 Hausschweine in verschiedenen Betrieben mit negativem Ergebnis untersucht. Von 18 in den vergangenen Tagen geschossenen Wildschweinen werden zurzeit Proben im Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld getestet. 165 Quadratkilometer des gesamten Gefährdungsbezirks ist Waldgebiet, also rund 26 Prozent der Gesamtfläche. Hier wird Ende Februar eine Impfaktion erfolgen.

Bereits seit 2002 ist der an den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis angrenzende Kreis Euskirchen von der Schweinepest betroffen. Für die Jagdinhaber in Rheinbach und Meckenheim gelten seither dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie nun auch rechtsrheinisch. Im Rhein-Sieg-Kreis selber wurde die Schweinepest zuletzt 2005 nachgewiesen.

 

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