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Wildschweinepest: Freilandverbot im Kreis Olpe

Olpe (aho) – er Kreis Olpe ist in Bezug auf die Wildschweinepest ab sofort als Überwachungsgebiet eingestuft. Ursache dafür ist die sich aus westlicher Richtung ausbreitende klassische Schweinepest, die bereits Anfang Januar im Rheinisch-Bergischen Kreis und etwas später im Rhein-Sieg-Kreis bei Wildschweinen festgestellt wurde. Einen Verdachtsfall gibt es ebenfalls im Oberbergischen Kreis. Auch im Kreis Altenkirchen in Rheinland Pfalz, der wie der Oberbergische Kreis an den Kreis Olpe grenzt, sind Hinweise auf die Tierseuche festgestellt worden. Das teilt jetzt der Kreis Olpe mit.   

Die Schutzzone erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Stadt Drolshagen, das gesamte Gebiet der Gemeinde Wenden und auf die Ortsteile Olpe, Rhode, Saßmicke, Dahl, Friedrichsthal, Thieringhausen, Günsen, Altenkleusheim, Rhonard, Stachelau, Lütringhausen und Rüblinghausen der Stadt Olpe. 
 
Die Einstufung als Überwachungsgebiet bedeutet, dass die Jäger alle gestreckten oder gefallenen Wildschweine auf die Schweinepest untersuchen lassen müssen. Hierfür sind Blut- und Organproben (Niere, Milz, Tonsillen) der erlegten Wildschweine, bei Fallwild das ganze Tier, der Untersuchung zuzuführen. Der Aufbruch ist unschädlich zu beseitigen. Die Untersuchung erfolgt durch das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg. Der Probentransport und weitere Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung werden mit der Jägerschaft kurzfristig abgestimmt, so der Kreis Olpe in einer Presseinformation.

Die Kreisverwaltung fordert die Jägerschaft zudem auf, Schwarzwild weiterhin verstärkt zu bejagen.  

Die Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, Hausschweinebestände vor der Einschleppung des Schweinepestvirus zu bewahren. Dort besteht die Gefahr enormer wirtschaftlicher Verluste und weitreichender Handelsbeschränkungen für die gesamte Region. Für den Menschen ist das Virus harmlos, die klassische Schweinepest ist auf den Menschen nicht übertragbar.  

Die Halter von Hausschweinen müssen auf strengste Hygienemaßnahmen achten. Die Freilandhaltung ist verboten; Schweine müssen aufgestallt werden. Jeglicher direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen ist zu vermeiden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier sondern auch durch Futtermittel, Schuhwerk, Kleidung oder Gegenstände. Daher hat außer dem Besitzer, niemand Zutritt zu Schweineställen. Fieberhafte Erkrankungen der Tiere sind durch den Hoftierarzt sofort abklären zu lassen.  

Alle Halter von Hausschweinen werden zudem aufgefordert, ihren Bestand beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe anzuzeigen, sofern das bisher noch nicht geschehen ist. 

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