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Oberbergischer Kreis: Veterinäramt muss 131 kleine Schweinehaltungen kontrollieren

Gummersbach (aho) – Nach dem Zusammentreffen von Vertretern der Veterinärämter, der Jägerschaft und der Landwirtschaft im NRW-Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema Schweinepest am vergangenen Montag müssen alle kleinen Schweinehaltungen in den betroffenen Kreisen kontrolliert werden. Außerdem berichtete Minister Eckhard Uhlenberg von einer Vereinbarung zwischen Ministerium und Landesjagdverband.

Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger, sein Stellvertreter Dr. Stefan Kohler und der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Heinz Kreiensiek, nahmen aus Oberberg an der Sitzung in Düsseldorf teil. „Der Oberbergische Kreis hat mit 131 Betrieben, die weniger als 20 Schweine halten, die größte Anzahl solch kleiner Haltungen unter den betroffenen Kreisen“, berichtet Kreisveterinär Dr. Bertram Röttger. Mit Unterstützung von Kollegen benachbarter Veterinärämter und in Zusammenarbeit mit der Kreisbauernschaft müssen Kreisveterinär Röttger und sein Team bis Ende Februar sämtliche 131 Betriebe kontrollieren. „Gerade in den kleinen Schweinehaltungen mit manchmal nur drei Tieren, ist die Gefahr groß, dass Speiseabfälle verfüttert werden und auf diesem Weg die Seuche in die Hausschwein-Bestände eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Röttger.

Daher wird es bei den Kontrollen nicht nur um die Einhaltung der Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung gehen, sondern auch um mögliche Schlachtungen. „Ziel des Ministeriums ist es, für die Zeit, in der wir als ,gefährdeter Bezirk’ gelten, die kleinen Schweinehaltungen aufzulösen“, erklärt Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent bei der Kreisverwaltung.
Um die Tierseuche, die bislang nur unter Wildschweinen grassiert, einzudämmen, hat das Ministerium eine Vereinbarung mit dem Landesjagdverband geschlossen. Danach soll jetzt verstärkt der Wildschweinbestand bejagt werden. Ziel ist eine Reduzierung des Bestandes auf zwei Wildschweine pro 100 Hektar Fläche. Frischlinge als Hauptträger und –überträger des Schweinepestvirus sollen konsequent bejagt werden, auch Frischlingsfallen können zum Einsatz kommen. Die Schonzeit für Tiere zwischen zwölf und 24 Monaten, die keine Jungen haben, wurde aufgehoben. Landesweit dürfen revierübergreifende Jagden, jedoch keine Drückjagden, veranstaltet werden. Der Landesjagdverband wird für seine Mitglieder verstärkt Informations- und Schulungsveranstaltungen anbieten.

„Nur durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligter kann die Wildschweinepest erfolgreich bekämpft werden“, betont Dr. Dickschen. Ziel muss sein, ein Übergreifen der Seuche auf die Hausschweinebestände zu verhindern, weil ein Ausbruch dort erhebliche wirtschaftliche Folgen für alle Schweinehaltungen und Schweinefleisch produzierenden Betriebe haben könnte.

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