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LK Fürstenfeldbruck: Tilgung der BHV1-Infektion der Rinder; Impfverbot und Einstellbeschränkungen

Fürstenfeldbruck (aho) – Ab 01.02.2010 ist im Landkreis Fürstenfeldbruck die Impfung der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) verboten. Außerdem dürfen ab diesem Termin auch keine geimpften Rinder eingestellt werden. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass außerdem alle neu eingestellten Rinder von einer amtstierärztlichen Freiheitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 der BHV1-Verordnung begleitet sein müssen.

Mit dem Impfverbot tritt der Landkreis Fürstenfeldbruck gemeinsam mit allen Landkreisen in Ober- und Niederbayern in die letzte Phase der Tilgung einer sehr bedeutenden Tierseuche ein. Das Verbot ist auch eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der beiden Regierungsbezirke als BHV1-freie Region nach Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG.

Seit 1986 wird diese Infektion in Bayern bekämpft. Ziel ist dabei, die Tierseuche zu tilgen und die Anerkennung von ganz Bayern als BHV1-freie Region zu erlangen. Die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz besitzen diesen Status schon. In anerkannt freien Regionen werden die Rinderbestände durch spezifische Bestimmungen wirkungsvoll vor einer Neuinfektion geschützt. Gleichzeitig werden neue Handelswege mit anderen BHV1-freien Regionen wie Österreich und Südtirol eröffnet.

Im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde der letzte BHV1-Reagent vor wenigen Wochen abgegeben. In den vergangenen zwei Jahren waren dies in den 18 betroffenen Betrieben über 300 Tiere.

Bei der BHV1-Infektion handelt es sich um eine Viruserkrankung der Rinder, die zu Gewichtsverlust, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen sowie in seltenen Fällen zum Tod des Tieres führen kann und somit mit großen wirtschaftlichen Verlusten verbunden ist. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslänglich Virusträger und stellen dadurch eine permanente Infektionsquelle für andere Rinder dar.

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