Gericht: Wegnahme von Rindern, Strafbefehl und Tierhalteverbot rechtens
Dorsten / Gelsenkirchen (aho) – Ein 57–jähriger Landwirt aus Dorsten ist vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit seiner Klage gegen die Wegnahme von 29 verwahrlosten Rindern, das darauffolgende Tierhalteverbot und einen Strafbefehl über 1.800 Euro gescheitert.
Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Veterinäramtes standen die 29 Rinder unter einem maroden Dach völlig verdreckt im Schlamm. Drei Bullen waren in einem so schlechten Zustand, dass sie getötet werden mussten. In einem Fall sollen dicke Führungsstricke in die Haut eingewachsen sein, heißt es in Medienberichten. Der Landwirt versuchte die katastrophalen Haltungsbedingungen mit finanziellen Aufwendungen für den behördlich angeordneten Einbau von Filtern bei der Nutzung von Grundwasser zu erklären. Dem folgte das Gericht nicht.
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