Newcastle Disease: Impfen ist Pflicht
[Küken mit Newcastle]
Hamburg (aho) – Alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Truthühnern sind gemäß § 7 Abs 1. der Geflügelpestverordnung vom 20.12.2005 verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest Newcastle-Disease impfen zu lassen. Darauf weist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg hin, da es in der vergangenen Woche einen Ausbruch der Krankheit in Nordrhein-Westfalen (Bochum) gegeben hat.
Auch Privatpersonen, die nur zwei oder drei Hühner haben, müssen sich an die Impfpflicht halten. Die Impfung, die in der Regel über das Trinkwasser erfolgt, ist eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung.
Newcastle-Disease ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit. Sie äußert sich durch plötzliche Todesfälle, hohes Fieber, Mattigkeit, Appetitlosigkeit, Durchblutungsstörungen (häufig mit dunkler Verfärbung des Kammes), Atemnot, Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Legehennen legen weniger Eier. Die Krankheit verbreitet sich über die Luft sowie von Tier zu Tier weiter. Auch wild lebende Vögel, wie Enten oder Gänse, können die Erreger weiter übertragen.
Newcastle-Disease ist nicht zu verwechseln mit der Vogelgrippe. Für den Menschen ist Newcastle-Disease ungefährlich.
Stellt der Amtstierarzt Newcastle-Disease in einem Geflügelbestand fest, müssen sofort alle Tiere getötet werden. Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Hat der Besitzer seine Hühner oder Truthühner nicht impfen lassen oder seinen Bestand (Anzahl und Art der Tiere) bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht gemeldet, hat er auch keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Freien und Hansestadt Hamburg.
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