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TSE/BSE: EU-Kommission legt zweiten Fahrplan mit künftigen Maßnahmen vor

Brüssel (EU) – Nach den erfolgreichen Bemühungen der Europäischen Union zur Bekämpfung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE), wie BSE bei Rindern und Scrapie bei Schafen und Ziegen, kann die EU nun erwägen, einige ihrer Vorschriften zu ändern. Die Europäsiche Kommission nahm heute eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat an, in der sie darlegt, wie die TSE-Vorschriften in Zukunft geändert werden könnten. Das Papier – „Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung – Ein Strategiepapier zum Thema transmissible spongiforme Enzephalopathien (2010-2015)“ – unterstreicht, dass bei jeglicher Änderung das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier sowie der Lebensmittelsicherheit erhalten bleiben muss und dass die Änderungen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen. Der Fahrplan ist ein Reflexionspapier, das die Diskussion zu diesem Thema anstoßen soll.
Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: „Die Europäische Union hat große Fortschritte bei der BSE-Bekämpfung erzielt. Dank strenger umfassender EU-Maßnahmen stehen wir endlich kurz vor der Tilgung dieser Seuche in der Union.“ Er fügte hinzu: „Dieser Fahrplan enthält Überlegungen zur Strategie der nächsten Jahre. Etwaige Änderungen der BSE-Maßnahmen werden jedoch in keiner Weise unsere grundlegenden Ziele in Frage stellen, nämlich die Seuche zu tilgen und die EU-Bürger zu schützen.“

Mögliche Änderungen:

Der Fahrplan nennt sechs Bereiche, in denen die derzeitigen TSE-Maßnahmen in Zukunft geändert werden könnten:

  • Spezifiziertes Risikomaterial (SRM – d. h. Organe, die BSE-infiziert sein könnten): Die SRM-Liste der EU könnte an die internationalen Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) angepasst werden.
  • Verfütterungsverbot: Es könnte ein gewisser Toleranzwert für verarbeitete tierische Proteine eingeführt werden. Die Vorschriften, nach denen die Verfütterung bestimmter verarbeiteter tierischer Proteine an Tiere wie Schweine, Geflügel und Fische (d.h. Nicht-Wiederkäuer) verboten ist, könnten aufgehoben werden, nicht aber das bestehende Verbot der Verfütterung an ein und dieselbe Tierart (z. B. dürften Tiermehl von Geflügel an Schweine und Tiermehl von Schweinen an Geflügel verfüttert werden, nicht aber Tiermehl von Schweinen an Schweine).
  • Überwachung: Die Überwachung könnte durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für Tests oder durch verschiedene Testverfahren gezielter gestaltet werden.
  • Maßnahmen zur Tilgung von Scrapie: Diese könnten mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang gebracht werden, was unter anderem bedeuten könnte, dass die Maßnahmen gegen atypische Scrapie angepasst werden. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis, dass dieser Scrapie-Stamm nicht ansteckend ist. Außerdem könnte die genetische Eindämmung der Seuche bei Schafen durch spezielle Zuchtprogramme weiter gefördert werden.
    Kohortenkeulung: Da die Anzahl der BSE-positiven Tiere 2009 auf Null gesunken ist, könnte die systematische Kohortenkeulung beendet werden. Die Tiere könnten für den Verzehr freigegeben werden, vorausgesetzt, sie werden mit negativem Ergebnis getestet, bevor sie in die Lebensmittelkette gelangen.
  • Schlachttier- und Schlachtkörpertests: Wenn Schlachttiertests verfügbar werden, könnten die Tests an lebenden Tieren durchgeführt werden. Dies wäre insbesondere für die Zwecke der Bestandszertifizierung bei kleinen Wiederkäuern sinnvoll.

Die nächsten Schritte

Im ersten Fahrplan zur TSE-Bekämpfung, einem 2005 von der Kommission angenommenen Reflexionspapier, wurde skizziert, welche Möglichkeiten kurz‑, mittel- oder langfristig für Änderungen der EU-Maßnahmen zur TSE‑Bekämpfung bestehen. Die meisten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die im ersten Fahrplan zur TSE-Bekämpfung aufgezeigt wurden, sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden, und der positive Trend, der sich bereits 2005 bei BSE abzeichnete, hat sich seither fortgesetzt.

Das Ziel der Kommission für die nächsten Jahren ist es, die Überprüfung der Maßnahmen fortzusetzen, wobei das höchstmögliche Maß an Lebensmittelsicherheit sicherzustellen ist. Die TSE-Vorschriften unterliegen auch in Zukunft weiteren schrittweisen Änderungen, die sich auf eine solide wissenschaftliche Basis stützen, welche die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereitstellt.

Bei der Festlegung ihrer künftigen Strategie ist die Kommission zudem verpflichtet, auch andere Bedrohungen der Gesundheit von Mensch und Tier nicht aus dem Blickfeld zu verlieren, beispielsweise Salmonellen und Antibiotikaresistenz. Auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass es notwendig ist, Maßnahmen zur Bekämpfung derjenigen Krankheiten eine höhere Priorität zu verleihen, die stärkere Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben. Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat schließt mit den Worten: „Die vielversprechenden Trends in Bezug auf BSE rechtfertigen es, zu überprüfen, ob es an der Zeit ist, diese anderen Gesundheitsbedrohungen in den Mittelpunkt zu stellen.“

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