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Schweiz: „Schweinesuppe“ soll verboten werden

(lid) – Das Verfüttern von Speiseresten an Schweine soll ab 2011 verboten werden. Das sieht eine entsprechende Verordnung des Bundesamtes für Veterinärwesen vor.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schickt die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in die Anhörung. Darin wird ein Verfütterungsverbot von Speiseresten an Schweine festgeschrieben. Die sogenannte Schweinesuppe ist in der EU seit 2006 verboten. Im Rahmen der Bilateralen Abkommen müsse die Schweiz das Verbot ab Mitte 2011 nun übernehmen, weil sonst der Marktzugang im Veterinärbereich erschwert werde, schreibt das BVET in einer Medienmittelung vom 6. September.

Weiterhin wird am Verbot der Verfütterung von Tiermehlen an Nutztiere festgehalten. Zwar habe sich die BSE-Situation europaweit entspannt (die Schweiz hatte 2006 den letzten Fall). Die Rahmenbedingungen seien aber noch nicht gegeben, um eine Zulassung zu erwägen.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass etwa Antibiotika-haltige Milch von Kühen, die gegen Euterentzündung behandelt wurden, nur noch auf dem Hof verfüttert oder bei Verlassen des Betriebs entsorgt werden müsse.

In die Anhörung geht auch die Tierseuchenverordnung. Diese soll der Seuchenlage und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. So soll etwa das West-Nil-Fieber in der Schweiz meldepflichtig werden.

Die Anhörung dauert bis am 22. November 2010.

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