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RP Darmstadt vergibt Entsorgung tierischer Nebenprodukte neu

Lampertheim/Darmstadt (rp) – Ab dem 1. April 2011 und zunächst bis Ende 2018 wird die Firma A. Fischer & Söhne GmbH & Co. KG in Lampertheim-Hüttenfeld die Entsorgung der so genannten tierischen Nebenprodukte aus dem Bereich des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd übernehmen. Darauf macht jetzt Regierungspräsident Johannes Baron aufmerksam.

Das Entsorgungsgebiet umfasst die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Kinzig, Main-Taunus, Offenbach, den Hochtaunus-, Odenwald- und Wetteraukreis, die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie in Baden-Württemberg den Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Mannheim und in Bayern den Landkreis und die Stadt Aschaffenburg. Insgesamt geht es um die Beseitigung von fast 60.000 Tonnen entsorgungspflichtigen Materials (v.a. Tierkadaver, Schlachtabfälle) jährlich.

Der Übertragung war zu Zwecken der Markterkundung zunächst ein Interessenbekundungsverfahren des Regierungspräsidiums (RP) vorausgegangen. Dabei war es erklärtes Ziel der Behörde, weiterhin nicht nur die professionelle Entsorgung durch ein zuverlässiges Unternehmen sicherzustellen, sondern dabei auch möglichst günstige und marktgerechte Preise festzuschreiben.

Mit der neuen Übertragung der Entsorgungspflicht und der Genehmigung der dazugehörigen Entgeltliste der Firma Fischer konnten nun beide Ziele erreicht werden. Das Unternehmen ist Nachfolgerin der derzeit mit der Aufgabe betrauten und als zuverlässig bekannten Firma Süpro aus Lampertheim-Hüttenfeld und hat im Bieterverfahren fachlich wie preislich ein konkurrenzfähiges Angebot abgegeben. Regierungspräsident Johannes Baron zeigte sich angesichts der positiven Entwicklung erfreut: „Entgegen anfänglicher Bedenken ist es damit gelungen, sowohl die Verarbeitungsanlage im südhessischen Hüttenfeld zu erhalten und zugleich Landwirte und Schlachtbetriebe ebenso von Kosten zu entlasten wie die Hessische Tierseuchenkasse und die dem Zweckverband angehörigen Kommunen.“

Hintergrund

Aufgrund der besonderen Ansprüche an eine sichere Beseitigung fällt die Entsorgung tierischer Nebenprodukte nicht unter das normale Abfallrecht, sondern bildet einen eigenständigen Rechtsbereich. So existieren für tote landwirtschaftliche Nutz- und Haustiere oder für Abfälle aus Schlacht- und Fleischzerlegungsbetrieben unabhängige Entsorgungswege, die unter strenger veterinärbehördlicher Aufsicht stehen. An die Entsorgung der Tierkadaver und Fleischabfälle müssen besondere Ansprüche gestellt werden, damit jegliche Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit ausgeschlossen werden. Sie müssen dazu in einer eigens zu diesem Zweck zugelassenen Anlage verarbeitet werden.

Neben der Bewerkstelligung des Routinebetrieb muss das Unternehmen auch Kapazitäten bereithalten, damit auch im Falle von größeren Tierseuchenausbrüchen wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Vogelgrippe alle Tierkadaver unverzüglich eingesammelt und verarbeitet werden können. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Drucksterilisation werden dann alle Krankheitserreger unschädlich gemacht. Von ehemals zahlreichen Betrieben ist die Hüttenfelder Anlage mittlerweile die letzte dieser Art in Hessen.

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