Verurteilt: Landwirt lässt kalbende Kuh leiden
Leutkirch/Wangen (aho) – Wegen Tierquälerei hat das Amtsgericht Wangen einen Landwirt aus dem Allgäu zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem darf der 54-Jährige, der bereits mehrfach auffällig war, zwei Jahre lang keine Nutztiere halten. Hierüber berichtet die in Leutkirch erscheinende Schwäbische Zeitung (SZ). Der Fall ereignete sich im Frühjahr dieses Jahres. Die Kuh des Landwirts hatte Probleme mit der Geburt ihres zu großen Kalbs. Das Kalb, dessen Beine rund 20 Zentimeter aus dem Geburtskanal ragten, blieb stecken – 24 Stunden lang. Erst dann legte der Landwirt Hand an und befreite die Kuh von dem bereits toten Tier. Auch die Kuh verendete. „Das Tier war bis zu seinem Tode erheblichem Leiden ausgesetzt“, wird der der Staatsanwalt von der SZ zitiert, der den Mann als für die Nutztierhaltung ungeeignet einstufte.
Auch Richter Reinhold Hummel fand klare Worte. Er sprach von „Morast und Dreck“ und „zentimeterdickem Mist“. „Es ist an der Zeit, die Tiere vor ihm zu schützen“, zitierte die SZ den Richter.
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