Dioxin-Skandal: Jede zweite Fettprobe über dem Grenzwert
Kiel (aho) – Die vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium initiierten Laboruntersuchungen im Skandal um dioxinbelastetes Futtermittel schreiten voran. Jetzt wurden noch einmal 21 Untersuchungsergebnisse von Fett-Rückstellproben der Firma Harles & Jentzsch vom Standort Bösel vorgelegt. Dabei erreichten die Dioxingehalte Werte bis maximal 1,35 Nanogramm (ng). In neun Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt (0,75 ng) überschritten.
Damit sind 94 vom Ministerium zur Untersuchung gegebene Futterfettproben aus Eingangs- und Ausgangsware der Firma Harles und Jentzsch vom Standort Bösel analysiert. In 55 Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt an Dioxin unterschritten, in 39 Fällen aber überschritten.
Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass im Prozess der Futtermittelherstellung wegen der Beimischung anderer Futterkomponenten der Dioxingehalt insgesamt absinkt. Auch dieser Umstand ändert nichts daran, dass die genannten 39 zu hoch belasteten Proben nicht für die Futtermittelherstellung hätten verwendet werden dürfen, so das Ministerium.
Aus gegebenem Anlass weist das Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass heute zirkulierende Medienberichte über Höchstgehaltsüberschreitungen auch in Fetten aus dem Uetersener Werk von Harles und Jentzsch alles andere als neu sind. Diese Erkenntnisse liegen seit einer Woche vor und wurden auch bereits in der Medieninformation des Ministeriums vom 10. Januar 2011 publiziert.
Die Belastung dieser Ware mit Dioxin lag in zwei untersuchten Proben leicht über dem Grenzwert bei 0,89 Nanogramm (ng) bzw. 1,26 ng.
Noch vorhandene Fette waren bereits vor dem Jahreswechsel amtlich vorsorglich gesperrt worden. Sie wurden wegen der Laboranalysen bereits vor einer Woche endgültig nicht mehr für die Futtermittelverarbeitung zugelassen.
Durch diese zunehmende Aufklärung anhand weiterer Laboranalysen kann das Ausmaß der Belastung von Fetten immer weiter eingegrenzt und genauer beziffert werden. Die Analysewerte wurden unverzüglich an die Behörden der Länder weitergeleitet, in denen die Empfangsbetriebe liegen, so das Ministerium.
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