Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung: Neue Nutztierhaltungsverordnung erfordert Investitionen
Soest (kso) – Neue und höhere Anforderungen an die Haltung von Schweinen stellt die zum 1. Januar 2013 geänderte deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für die Halter sind mit der Verbesserung des Tierschutzes Investitionen verbunden. Professor Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, informierte deshalb während einer Ausschusssitzung des Kreisverbandes Soest des Landwirtschaftsverbandes im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse in Bad Sassendorf-Ostinghausen.
Die neuen Vorschriften bringen für Schweinezuchtbetriebe unter anderem die Verpflichtung mit sich, tragende Sauen ab Anfang 2013 in Gruppen frei laufend im Stall zu halten. Das gilt für einen Zeitraum, der vier Wochen nach dem Decken beginnt und eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin endet. „Darüber hinaus muss den Tieren in Zukunft mehr Bodenfläche als bisher zur Verfügung stehen“, erläuterte Professor Dr. Wilfried Hopp den heimischen Schweinehaltern, die zahlreich an der Veranstaltung teilnahmen. „So wird die Verordnung für die Betriebe erhebliche Umbaumaßnahmen zur Folge haben.“
Der Leitende Veterinärdirektor wies in diesem Zusammenhang außerdem unter anderem darauf hin, dass in Ställen mit automatisch betriebenen Lüftungsvorrichtungen, Fütterungen und Tränken eine Alarmanlage sowie ein zum elektronischen System des Betriebes passendes Notstromaggregat vorgehalten werden müssen. Diese Anlagen seien regelmäßig auf ihre Funktionalität zu überprüfen, um zum Beispiel bei Stromausfall Zustände im Schweinestall zu vermeiden, die dem Tierschutz nicht gerecht werden.
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