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Nordsee-Zeitung: Strafverfahren wegen mutmaßlicher Küken-Quälerei fällt aus

Bremerhaven/Berlin (aho) – Der Strafprozess gegen die Geschäftsführer Rudolf P. und Hans-Friedrich F. der Cuxhavener Firma Lohmann Tierzucht (LTZ), der ab dem 13. April wegen millionenfacher Tierquälerei vorm Amtsgericht Cuxhaven stattfinden sollte, ist abgesagt. „Die Verfügung ist gerade erst raus“, sagte Ingrid Stelling, Direktorin des Amtgerichts in Cuxhaven, der „Nordsee-Zeitung“.
Das Unternehmen – Weltmarktführer für die Züchtung sogenannter Legehennen-Hybride – hatte bis Januar männlichen LTZ-Küken Zehen und Kämme teilamputiert. Firmeninterne Protokolle, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung (taz) vorliegen, sollen beweisen, dass die Geschäftsführung spätestens seit März 2006 wusste, dass sie damit „im Prinzip illegal“ handelte. Dieser Bereich bleibe trotz Kontrollmangels „sehr gefährlich für LTZ“, heißt es laut taz in den Dokumenten. Das Unternehmen hatte sich in der Öffentlichkeit auf eine Studie einer niederländischen Universität berufen, die dieses Vorgehen als tierschutzkonform bezeichnet hatte.

Zur Anklage war es gekommen, weil die Geschäftsführer einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatten. Nach Angaben der „Nordsee-Zeitung“ hätten sie jeweils 13.000 Euro zahlen sollen und wären vorbestraft gewesen. In einem Fall habe die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf einen Strafbefehl zurückgenommen, sagte Stelling. Die Anklagebehörde werde wohl bald einen neuen stellen. Im anderen Fall laufe das Verfahren noch. Laut der „Nordsee-Zeitung“ haben sich das Unternehmen Lohmann Tierzucht LTZ und die Staatsanwaltschaft jedoch geeinigt. Den Angaben zufolge könnte LTZ eine Millionen-Geldbuße zahlen. Das sei Spekulation, betonte Stelling gegenüber Pressevertretern. Weder die Staatsanwaltschaft noch der LTZ wollten sich zu den Gründen für die plötzliche Absage des Prozesses äußern.

7 Comments, Comment or Ping

  1. Gallus Gallus

    Immer wieder schön, wie der Tierschutz mit unterschiedlichen Messlatten gemessen wird.
    Und niemand schreit Skandal.

  2. Spätestens seit 2007, als die Wissenschaftlerin Thea Fiks – van Niekerk (Wageningen, NL) bei der Frühjahrstagung der „Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft“ über „Verstümmelungen am Geflügel im System der europäischen Geflügelproduktion“ referierte, war der Skandal um illegale Praktiken der Branche öffentlich geworden. Das Referat kann bei Lohmann Tierzucht auf der Homepage in den „Lohmann-Informationen“ Vol. 42 (1), April 2007, Page 35 nachgelesen werden unter:
    http://www.lohmann-information.com/content/l_i_42_2007-04_artikel5.pdf

    Ich war Teilnehmer und veröffentlichte für die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Neuer Abgrund von Tierquälerei!“ (http://www.openpr.de/news/140786/AGfaN-e-V-deckt-auf-Neuer-Abgrund-von-Tierquaelerei.html)
    Damals versuchte die Geflügelwirtschaft mit Unterstützung von Wissenschaftlern, alles zu verharmlosen, indem der Begriff „mutilation“ = „Verstümmelung“, den die Referentin gewählt hatte, mit „minimale Eingriffe“ übersetzte und so im offiziellen Organ des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, der „Deutschen Geflügelwirtschaft und Schweineproduktion“ Nr. 18/2007, S.32ff) die verbandsinterne Sprachregelung festsetzte.

    Der Lohmann-Vorgang ist m. E. ein weiterer Beweis dafür, wie sehr sich die „Tierindustrie“, insbesondere die Geflügelwirtschaft zum Staat im Staate entwickelte. Die Behauptung, es beim Kämme-Abschneiden handele es sich um einen Akt wohlverstandenen Tierschutzes, ist verlogen bis zum Geht-nicht-mehr!

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