Verwaltungsgericht Minden bestätigt Tierhaltungsverbot gegen Geflügelhändler
Minden (aho) – Ein Geflügelhändler aus Löhne hat erfolglos gegen eine Ordnungsverfügung des Kreises Minden-Lübbecke vom 23. September 2009 geklagt, durch die ihm das Halten und Betreuen von Tieren jeglicher Art untersagt wird. Bei Kontrollen waren in Bau- und Wohnwagen auf einem Gelände des Klägers Helmut J. (72) in Lohne unterernährte Enten, Tauben und Hühner beschlagnahmt worden, die bei fehlender Wasserversorgung in engen Körben ausharren mussten. Die zum Teil kranken und von Parasiten befallenen Tiere wurden beschlagnahmt und im Tierheim Vlotho untergebracht. Az.: 2 K 2751/09
Das Halten von Hunden und Katzen war dem Kläger bereits im Jahre 2002 verboten worden. Er war in diesem Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Kosten des Polizei- und Rettungseinsatzes in Höhe von 15.000 Euro musste er zusätzlich tragen.
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