PAP: EU will „behandelte tierische Eiweiße“ zur Fütterung zulassen
Brüssel (aho) – EU-Verbraucherkommissar John Dalli hat am Dienstag im EU-Agrarausschuss angekündigt, sogenannte „PAP“ (Processed animal protein / „behandelte tierische Eiweiße“) für die Fütterung von Schweinen und Geflügel zuzulassen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht – wie es fälschlich in der Laienpresse berichtet wurde – um die Wiederzulassung der klassischen Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute in den Kategorien 1 und 2 erfasst und unschädlich beseitigt.
Das PAP wird über die Verordnung (EU) No 142/2011 als ein tierisches Protein definiert, welches als Katergorie-3-Material bei der Schlachtung gesunder Tiere anfällt.
Die EU beabsichtigt die Verfütterung von Schweine-PAP an Geflügel und umgekehrt erlauben. Hierfür muss gewährleiste sein, dass die Kategorie-3-Materialien artenrein an den Schlachthöfen erfasst werden. Schlachtnebenprodukte von Wiederkäuern bleiben dagegen auch weiterhin verboten, selbst wenn die Tiere als gesund beurteilt wurden und die sogenannten BSE-Risikomaterialien als Kategorie-1-Material unschädlich entsorgt wurden.
Moderne „Mono-Schlachthöfe“, die nur Schweine oder nur Geflügel schlachten, könnten eine „Artenreinheit“ gewährleisten.
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