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Geflügelpest: „Stand still“ im Kreis Gütersloh

Gütersloh (aho) – Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh gibt bekannt, dass ab Sonntag, 29. Mai um null Uhr, bis einschließlich Dienstag, 31. Mai, 24 Uhr, ein Verbringungsverbot von Geflügel angeordnet wird, es gilt ein sogenanntes „Stand-Still“. Dies gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Langenberg, der Städte Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Verl und Schloß Holte-Stukenbrock. In der Stadt Rietberg war am 27.05.2011 die niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI) des Subtypes H7 amtlich festgestellt worden. Am 28.05.2011 hatten sich Hinweise auf die Ausweitung der Geflügel-Grippe (Vogelgrippe) im Kreis Gütersloh ergeben.

Zum betroffenen Geflügel gehören Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Verbringen von Eintagsküken, Schlachtgeflügel zur unmittelbaren Schlachtung, und Geflügel im Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen des Fernverkehrs und im Schienenverkehr.

Hinweis: Wer in diesem Gebiet Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.

6 Comments, Comment or Ping

  1. Erneut werden Feilandhalter massiv geschädigt. Die Aufstallung, das Vorhalten von Ställen bezahlt ihnen niemand.

    Hat man irgendwo infizierte Wildvögel gefunden? Sicher wieder einmal nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Überträger sind. Es handelte sich schließlich zunächst um Stallbetriebe und Wildenten koten sicher nicht gezielt in Lüftungsschlitze mehrerer Betriebe.

    Allein die Tatsache, dass immer wieder Stallbetriebe betroffen sind, obgleich für diese keine serologischen tests vorgeschrieben werden, sei also viel seltener geprüft werden, lässt auf eine hohe Dunkelziffer in geschlossenen Ställen schließen.

    Ginge es wirklich um Seuchenprävention, so müsste man die geschlossenen Betreibe systematisch ebenso testen wie Freilandbetriebe, das wäre effektiv und gerecht. Warum tut man es nicht? Weil man dann sehr viel finden würde.

    Diese Seuchenpolitik ist eine Alibipolitik, denn es erfolgt eben keine systematische Testung ALLER Betriebe. Stallhaltungen sind von Tests ausgenommen, brauchen nur bei hoher Mortalität, die meist nicht eintritt, meldung machen. Es steht ihnen frei, dann, wenn die Preise im Keller sind (damals bei Stallputen) oder die Legeleistung nachlässt (bei dem jetzt betroffenen Legehennenbetrieb) Meldung zu machen, so dass die Tiere gekeult werden und sie womöglich Geld aus der Seuchenkasse bekommen.

    Diese Ungleichbehandlung muss endlich aufhören, denn sie ist unwissenschaftlich und ungerecht!

  2. Gallus Gallus

    Die mangelnde Testung in großen stallhaltenden Betrieben führt wohl dann auch zu dem Aspekt, den Minister Lindemann in diversen Meldungen anspricht. Die Geflügelpest soll schon 3 Wochen im Ausbruchsbestand schleichend vorhanden gewesen sein.
    Nun Minister Lindemann hat sich diese Aussage sicher nicht aus den Fingern gesogen. Doch ich frage mich, was ist in den 3 Wochen mit Abfällen und Mist der betroffenen Betriebe geschehen? Sicher sind diese nicht als infektiöser Sondermüll behandelt worden.
    Kein Wunder wenn sich nun Wildvögel und Kleinhaltungen im Umfeld infizieren.
    Das Friedrich Löffler Institut kann dann im nächsten Tiergesundheitsbericht für 2011, welcher vielleicht erst Ende 2012 veröffentlicht wird, getrost schreiben:
    Wildvögel:
    In Deutschland wurden im Jahr 2011 verstärkt Antikörper gegen Aviäre Influenza A, Subtyp H7 bei Wildvögeln gefunden. Was auf eine ständige Zirkulation von AIV unter Wildvögeln hindeutet.

    Was dann wiederum ein gerne gesehenes Alibi sein wird, die entsprechende Verordnung mit der Stallhaltung als Regelhaltungsform beizubehalten.
    Es wäre nicht das erste Mal, dass in Deutschland Austräge von Seuchen aus der Massentierhaltung, Wildvögel, Kleinhalter und Biobetriebe infiziert.

  3. Wie mir das Veterinäramt auf Anfrage mitteilte, handelt es sich bei dem Betrieb um einen Aufzuchtbetrieb. Bei 20.000 Vögeln wird es sich auch bei 9 Geflügelartenwahrscheinlich um Stallhaltung mit den entsprechenden Biosicherheitsvorkehrungen handeln. Hierfür spricht auch die Tatsache, daß wieder einmal die Haltungsform verschwiegen wird. Deshalb stellt sich wieder einmal die Frage, warum das so ist. 2008/2009 waren im LK Cloppenburg zu Beginn des Ausbruchs von H5N3 zunächst Schlag auf Schlag 14 Betriebe (mit Puten) betroffen, bei denen die Tiere in Ställen gehalten wurden. Ein Nachweis von Viren in der Wildvogelpopulation konnte nicht nachgewiesen werden. Stattdessen hieß es später, „harte“ Vektoren seien verantwortlich gewesen. Auf Nachfrage wurden gemeinsam genutzte Gerätschaften wie Fangmaschinen und Personenverkehr wie Berater und Veterinäre als mögliche Überträger genannt.
    Wir dürfen gespannt sein, ob auch jetzt wieder solche „harten“ Vektoren verantwortlich sind oder Wildvögel.

  4. Gast

    Wildes Wassergeflügel stellt das Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, dafür gibt es genug Belege.
    Es steht daher völlig außer Frage, dass in der Freilandhaltung generell die höchste Infektionsgefahr (nicht nur für Influenzaviren) besteht und dort deshalb auch die engmaschigsten Kontrollen notwendig sind. Das müsste man doch auch erkennen, wenn man die Freilandhaltung aus anderen Gründen favourisiert.

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