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LK Paderborn: 8.000 Legehennen und 4.000 Junghennen werden vorsorglich getötet; Freilandverbot!

Paderborn (aho) – Auf einem Hof im Delbrücker Raum (Kreis Paderborn) ist das Influenza A–Virus nachgewiesen worden. Der Subtyp H 7 konnte aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen noch nicht bestätigt werden. Da es sich um einen Verdachtsbestand handelt, mussten vorsorglich 8000 Legehennen und 4000 Junghennen noch am Abend des 31. mai 2011 getötet werden. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelgrippe zu verhindern. Das teile die Kreisverwaltung in Paderborn mit.

Ob es sich um eine hoch oder niedrig ansteckende Variante handelt, kann noch nicht gesagt werden. Mit den Ergebnissen von Proben rechnen die Veterinäre im Laufe der Woche, spätestens am Freitag. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Radius von einem Kilometer gezogen. In der Sperrzone befinden sich zwei weitere gewerbliche Tierhalter mit ca. 30.000 Tieren. In diesen Betrieben werden heute Proben genommen.

Das „Stand still“-Verbot für Delbrück und Hövelhof, das bis um Mitternacht (31.05/01.06.2011) sämtliche Beförderungen von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen) untersagte, wird um weitere 72 Stunden verlängert. Grund ist das sich verschärfende Seuchengeschehen im Kreis Gütersloh und der jetzige Verdacht im Delbrücker Raum.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Eintagsküken, Schlachtgeflügel zur unmittelbaren Schlachtung, gehaltene Vögeln im Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen des Fernverkehrs und im Schienen-, Schiffs- und Flugverkehr. Sämtliches Geflügel in Delbrück und Hövelhof muss zudem weiterhin im Stall bleiben.

Auf gesonderten Antrag kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für die Verbringung von Junggeflügel im Inland in einen Bestand erteilt werden. Sichergestellt sein muss in diesem Fall jedoch, dass eine schriftliche Einverständniserklärung der für den Bestimmungsbestand zuständigen Überwachungsbehörde vorliegt, der Bestimmungsbestand amtlich überwacht wird, das Geflügel mindestens 21 Tage in diesem Bestand verbleibt, dort kein anderes Geflügel gehalten wird und ein negatives (nichtamtliches) virologisches Untersuchungsergebnis aus jeweils 20 Tracheal- und Kloakentupferproben vorliegt.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, „deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Bekämpfung dieser Virurserkrankung kann nur durch Bestandstötungen, Sperrmaßnahmen und erhebliche Einschränkung des Tierverkehrs erfolgen. Zudem besteht die Gefahr, dass das niedrigpathogene Virus zu einem hochpathogenen Aviären Influenzavirus mutiert“, heißt es in der Allgemeinverfügung, die um Mitternacht (01.06.2011) in Kraft tritt.

Wer Geflügel hält, ist per Gesetz verpflichtet, dem Kreis Paderborn, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, diese Haltung anzuzeigen und mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält.

Tierhalter, auch bei Klein- und Kleinsthaltungen, auch bei reiner Hobbyhaltung, insb. aber Geflügelhalter, zudem in dem jetzt festgelegten Sperrgebiet, die nicht im Besitz einer solchen Registrierung sind, werden dringend aufgefordert, dieser Meldepflicht nunmehr unverzüglich nachzukommen. Die Allgemeinverfügung steht auf den Internetseiten des Kreises Paderborn zum Herunterladen bereit.

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