animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Minister Remmel: „Wir haben ein massives Antibiotika-Problem in der Massentierhaltung“

Düsseldorf (PM/aho) – Der Nordrheinwestfälische Landwirtschaftsminister Remmel (Grüne) stellt die bundesweit erste Studie zum Medikamenteneinsatz in der Hähnchenmast vor – 96,4 Prozent der Tiere erhielten Antibiotika.

Der Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast ist zur Regel und gängigen Praxis geworden. Eine neue Studie im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass in 83 Prozent der erfolgten Mastdurchgänge antimikrobielle Substanzen eingesetzt wurden. Insgesamt wurden 96,4 Prozent der Tiere aus den untersuchten NRW-Betrieben mit Antibiotika behandelt, lediglich bei weniger als 4 Prozent der Masthähnchen kam kein Wirkstoff zum Einsatz.
„Jahrelang ist von der Geflügelwirtschaft und der Bundesregierung aus Union und FDP immer wieder versichert worden, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast nur die Ausnahme sei. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Antibiotika-Einsatz ist die Regel und gängige Praxis“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des Abschlussberichtes in Düsseldorf. „Der Einsatz von Antibiotika hat ein Ausmaß erreicht, der alarmierend ist“, betonte der Minister. Die antibiotikafreie Hähnchenmast sei hingegen nur noch die Ausnahme.

Die heute präsentierte Antibiotika-Studie ist das erste Gutachten in Deutschland, das den Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast systematisch und umfassend untersuchte.

Die wichtigsten Studienergebnisse sind:

1. 96,4 Prozent der Tiere aus den untersuchten Bestände erhielten Antibiotika. Die antibiotikafreie Hähnchenmast wurde nur bei 17 Prozent der Mastdurchgänge festgestellt. In 83 Prozent der Zuchtdurchgänge erfolgte der Einsatz von Antibiotika.

2. Bei den untersuchten Zuchtdurchgängen kamen über die Lebensdauer der Tiere (30 bis 35 Tage) eine Vielzahl von Wirkstoffen zum Einsatz, teilweise bis zu 8 verschiedene Antibiotika. Im Durchschnitt wurden 3 verschiedene Wirkstoffe pro Durchgang verabreicht.

3. Die Dosierung mit Antibiotika betrug bei 53 Prozent der Behandlungen nur 1 bis 2 Tage und lag damit außerhalb der Zulassungsbedingungen für bestimmte Antibiotika. In Einzelfällen musste eine Behandlungsdauer von 26 Tagen festgestellt werden. Im Durchschnitt wurden den Tieren 7,3 Tage lang Antibiotika verabreicht.

4. Bei kleineren Betrieben (< 20.000 Tiere) und bei besonders langer Züchtungsdauer (> 45 Tage) konnte der Zusammenhang festgestellt werden, dass in solchen Betrieben der Einsatz von Antibiotika unterdurchschnittlich war. Dieser Trend verläuft allerdings nicht linear.

„Nicht nur der hohe Medikamenten-Einsatz ist überraschend, auch dass teilweise bis zu 8 verschiedene Wirkstoffe über einen sehr kurzen Zeitraum verwendet werden, zeigt, dass Antibiotika systematisch eingesetzt werden“, so der Minister. Remmel: „Der massive Einsatz und die Art und Weise, wie die Medikamente verabreicht wurden, lässt eigentlich nur einen Schluss zu: Entweder es handelt sich um Wachstumsdoping – was seit 2006 europaweit verboten ist. Oder aber das System der Tiermast ist derart anfällig für Krankheiten, dass es ohne Antibiotika nicht mehr auskommt. Das ist dann Gesundheitsdoping. Wenn es aber nur noch mit Antibiotika geht, dann ist für mich klar: Diese Art von Massentierhaltung wird aus rechtlicher und ethischer Sicht keinen Bestand haben können!“

Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) hatte im Auftrag des NRW-Verbraucherministeriums im Zeitraum Februar bis Juni 2011 insgesamt 962 Hähnchenzuchtdurchgänge aus 182 Beständen in NRW auf den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen untersucht. Dazu lagen Daten der Gesundheitsbescheinigungen vor. Jede Bescheinigung beschreibt einen Mastdurchgang. Von den 962 Durchgängen erfolgte bei 163 Züchtungen (17 Prozent) keine Behandlung mit Antibiotika. Mindestens eine Behandlung erfolgte bei 799 Mastdurchgängen (83 Prozent). Insgesamt wurden 1748 verschiedene Behandlungen erfasst.
Mit Blick auf die verkürzten Einsatzzeiten der Antibiotika-Behandlungen hat das LANUV ein zusätzliches wissenschaftliches Gutachten bei Prof. Dr. Kroker in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die verkürzte Anwendung „nicht dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft entsprach“. Als Folge dieser gutachterlichen Feststellung wird derzeit geprüft, ob ein Verstoß gegen § 56a Arzneimittelgesetz vorliegt.

Remmel warnt vor Ausbreitung multiresistenter Keime

Die Studienergebnisse sind nach Remmels Aussagen bundesweit übertragbar. Die Studie ist eine Vollerhebung der relevanten Masttierbetriebe (15,2 von 19 Mio. Tieren). „NRW ist hier kein Sonderfall, sondern steht exemplarisch.“ Daher fordert der Minister jetzt politische Konsequenzen aus der Studie: „Wir müssen die Antibiotika-Ströme in der Tierzucht endlich offen legen, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, schnell und umfassend zu handeln. Und wir müssen einen Nationalen Aktionsplan haben, der dafür sorgt, dass der Antibiotika-Einsatz in der Tiermast zügig und substantiell reduziert wird. Ebenso sollte das Ziel einer grundsätzlich antibiotikafreien Tierhaltung in einem bestimmten Zeitraum angestrebt werden. Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht.“

Wissenschaftler warnen bereits seit langem vor dem regelmäßigen Einsatz von Antibiotika, weil hierdurch die Bildung multiresistenter Keime (MRSA) forciert wird. Die Bundestierärztekammer und die EU etwa sehen eine weltweite Zunahme von resistenten Keimen. Beim Menschen können diese Keime dazu führen, dass bei Erkrankungen notwendige Antibiotika keine oder nur unzureichende Wirkungen entfalten. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sterben jährlich mehr als 15.000 Menschen in Deutschland wegen multiresistenter Keime. „Wir erleben derzeit, dass multiresistente Keime zu einer gesundheitlichen Bedrohung für Menschen werden. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht forciert die Ausbreitung dieser Keime“, betonte Remmel. So hat etwa eine Langzeit-Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Fleisch- und Lebensmittelproben Keime nachweisen können, die zu 48 Prozent resistent gegen mindestens einen und zu 35 Prozent sogar resistent gegen mindestens zwei Wirkstoffe waren. Remmel: „Die Unterdosierung mit Antibiotika bei Tieren wirkt wie ein zusätzlicher Anreiz für Bakterien.“ Dies müsse gestoppt werden.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat als Konsequenz aus der ersten systematischen und vollständigen Antibiotika-Studie in der Bundesrepublik einen umfangreichen Forderungs- und Maßnahmenkatalog vorgestellt:


1. Nationaler Antibiotika-Reduktionsplan:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Nationalen Antibiotika-Plan mit festen Reduzierungszielen für den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen vorzulegen. Dazu muss neben einer verbindlichen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft auf einem Antibiotika-Gipfel auch ein Anreiz-System für die Landwirtschaft geschaffen werden, auf den Einsatz von Antibiotika zu verzichten.

2. Transparenz statt Verschleierung
Die Bundesländer brauchen Daten, um handeln zu können und Fehlentwicklung frühzeitig zu erkennen. Die Bundesregierung muss deshalb das Arzneimittelgesetz (AMG) und die entsprechende DIMDI-Arzneimittelverordnung ändern. Nur durch diese Änderung können Daten über die Abgabe von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung durch die Arzneimittelhersteller und Großhändler an die einzelnen Tierarztpraxen den Ländern zur Verfügung stehen. Remmel: „Ich erwarte, dass Bundesministerin Aigner dies noch in den nächsten beiden Monaten macht. Ansonsten werden wir über den Bundesrat die Initiative ergreifen.“

3. Verbindlichkeit von Leitlinien
Die NRW-Landesregierung fordert zudem die Leitlinien, mit denen der Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft beschrieben wird, rechtlich verbindlich zu verankern. Die Bundesregierung muss daher endlich den Entwurf einer Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorlegen, der die rechtlich eindeutige Verbindlichkeit vorsieht.

4. Risikoorientierte Überwachung
Die Erkenntnisse, die im Rahmen der NRW-Studie gewonnen wurden, müssen Eingang in die Risikobewertung und in die Betriebsüberwachung finden. Dabei soll das weitere Vorgehen eng mit den Überwachungsbehörden aus den Kreisen und kreisfreien Städten – aber auch Länder übergreifend – abgestimmt werden.

5. Schärfere Kontrollen in NRW
Das NRW-Verbraucherschutzministerium wird künftig die Antibiotikaanwendung im Rahmen der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung regelmäßig von den dafür zuständigen Amtstierärzten in den Kreisen und kreisfreien Städten überprüfen lassen. Insbesondere ist dabei die Einhaltung der vorgeschriebenen Anwendungszeiträume bei Antibiotika zu überprüfen. Gibt es Indizien für Verstöße, müssen die Amtstierärzte diesen konsequent nachgehen und nötigenfalls Bußgeldverfahren einleiten. Bei strafrechtlicher Relevanz des Verstoßes wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben.

6. Stärkere Überprüfungen des Antibiotika-Einsatzes
Im Rahmen des risikoorientierten Ansatzes ist dabei auch der Arzneimitteleinsatz ausgehend von den tierärztlichen Hausapotheken und in den landwirtschaftlichen Betrieben durch die zuständigen Behörden verstärkt auf Plausibilität zu prüfen.

7. Tierschutz muss gestärkt werden
Neben der arzneimittelrechtlichen Würdigung muss auch der tierschutzrechtliche Aspekt in der Gesamtbewertung des Einsatzes von Antibiotika in der Hähnchenmast Berücksichtigung finden. Ergänzend zu den bisherigen Daten soll daher das LANUV die tierschutzfachlichen Kriterien durch eine gesonderte Abfrage bei den Kreisordnungsbehörden erfassen.

8. Prüfung neuer Lebensmittelkennzeichnungen
NRW prüft derzeit auch, ob ein Anreizsystem für die Betriebe geschaffen werden kann, weniger Antibiotika einzusetzen. In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, inwieweit eine Lebensmittelkennzeichnung „Mit/Ohne Antibiotika-Behandlung“ als Qualitätsmerkmal auf alle gehaltenen Tiere ausgeweitet werden kann, die ohne Antibiotika-Einsatz behandelt wurden.

9. Schutz der Umwelt vor Bioaerosole
Es steht fest, dass Hähnchenmastanlagen Bioaerosole (d.h. Bakterien, Viren, Pilze etc.) emittieren. In welchem Umfang von Hähnchenmastanlagen auch multiresistente Keime in die Umgebung emittiert werden, soll Gegenstand weiterer Untersuchungen durch das LANUV werden, aus der ggf. auch eine Bundesratsinitiative hervorgehen kann.

Unter dem Deckmantel des Datenschutzes habe die Bundesregierung bisher versucht, die Wege der Antibiotika-Ströme zu verschleiern, kritisierte Remmel. „Diese Blockadehaltung schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Tieren. Wir können die schwarzen Schafe nur identifizieren, wenn wir wissen, wo überproportional viele Antibiotika verabreicht werden“, betonte der Minister.
Seit Januar 2011 werden in einer bundeseinheitlichen Datenbank (DIMDI) die Zahlen von Arzneimittelverwendungen bei Schweinen und Rindern nach Postleitzahlen aufgeschlüsselt erfasst. Allerdings ist die Geflügelwirtschaft hiervon ausgenommen. „Die Bundesregierung hat der Geflügelindustrie einen Blankobrief für den Einsatz von Antibiotika ausgestellt. Das muss ein Ende haben“, forderte Remmel. Gerade wegen der stark steigenden Zahl von multiresistenten Keimen sei es unabdingbar, umfangreich Daten über den Antibiotika-Einsatz zu sammeln und auszuwerten. Remmel: „Es ist ein Bärendienst für den Verbraucherschutz, wenn die Verbraucherschutzministerin der Geflügellobby mehr Zugeständnisse macht als den Konsumenten im Land.“ Noch vor wenigen Wochen hatte die Bundesregierung im Verbraucherausschuss des Bundestages erneut erklärt, an dem bestehenden Verschleierungs-System der Antibiotika-Erfassung zu Gunsten der Geflügelwirtschaft festhalten zu wollen. Inzwischen hat Ilse Aigner jedoch eine Kehrtwende angekündigt. „Der Druck der Bundesländer und durch unsere NRW-Studie hat offenbar Wirkung gezeigt. Nun gilt es, dass Ilse Aigner nicht nur ankündigt, sondern auch handelt. In der Vergangenheit sind leider viel zu viele Ankündigungen für neue Gesetze und Initiativen durch Frau Aigner erfolgt, die gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. NRW wird über den Bundesrat dafür sorgen, dass die notwendigen Gesetzesreformen jetzt in Angriff genommen werden. Sollte Frau Aigner die Änderung des Arzneimittelgesetzes und der DIMDI-Verordnung nicht zügig vorlegen, werden wir durch eine Bundesratsinitiative dafür sorgen.“

Die Studie, weitere Unterlagen und ein ausführliches Online-Interview mit Minister Remmel zum Thema finden Sie hier.


2 Comments, Comment or Ping

Reply to “Minister Remmel: „Wir haben ein massives Antibiotika-Problem in der Massentierhaltung“”

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.