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BHV1-Infektion bei Rindern in Nordschwaben

Donauwörth (aho) – In einem Mastbestand in Alerheim und einem Milchviehbestand in Balgheim ist die Rinderseuche BHV1 ausgebrochen, teilte heute das Veterinäramt in Donauwörth mit. Der Landkreis Donau-Ries gilt seit Juni 2010 als BHV1-frei. Seit 18.10.2011 ist der gesamte Freistaat Bayern von der EU-Kommission als BHV1-freie Region anerkannt. Ob es einen Zusammenhang zwischen den beiden Ausbrüchen gibt und wie das Virus eingeschleppt wurde ist bis jetzt unklar.

Der Erreger der Rinderseuche ist das Bovine Herpes-Virus 1, das bei Rindern zu schweren Atemwegserkrankungen, teilweise mit Todesfolge, und Fruchtbarkeitsstörungen führen kann. Auch Schafe und Ziegen sowie Wildwiederkäuer können sich infizieren. Ein mit diesen Viren infiziertes Rind bleibt lebenslang Träger des Virus. Nach Durchlaufen der Infektion ziehen sich die BHV1-Viren in die Ganglienzellen des zentralen Nervensystems zurück. In dieser Phase werden keine Viren ausgeschieden, sodass auch keine anderen Tiere infiziert werden können. Bei jeder Schwächung des Immunsystems (z.B. durch Transport, Stallwechsel, Erkrankung, Geburt, schlechte Haltungsbedingungen) kann es jedoch zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung und zur Ausscheidung der Viren kommen.

Für die beiden Bestände hat der BHV1-Ausbruch schwerwiegende Folgen, denn die Rinder beider Bestände müssen ausgemerzt werden. Allerdings werden die betreffenden Landwirte von der Bayer. Tierseuchenkasse für ihre finanziellen Verluste entschädigt. Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, wird für die Ortschaften Balgheim und Alerheim ein Sperrbezirk eingerichtet. Für die beiden Ortschaften gilt ab sofort , dass Rinder nur mit Genehmigung aus dem Sperrbezirk verbracht werden dürfen. Anträge auf Genehmigung sind beim Veterinäramt zu stellen.

Mittlerweile wurden in den betroffenen Ortschaften Umgebungsuntersuchungen eingeleitet, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen. Die prakt. Tierärzte des Landkreises sowie der Zuchtverband und der Bayer. Bauernverband wurden entsprechend informiert. Allen Landwirten im Ries wird dringend geraten, derzeit bei Zukäufen äußerste Vorsicht walten zu lassen bzw. derzeit ganz darauf zu verzichten. Betriebsfremden Personen (Tierärzte, Besamungstechniker, Viehhändler etc.) sollten vor dem Betreten des Stalles unbedingt saubere Stiefel und saubere Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Bei der BHV1-Infektion der Rinder handelt es sich um eine anzeigepflichtige Seuche. Der Verdacht auf Ausbruch der Seuche ist daher unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Verdacht auf eine Infektion mit BHV1-Viren besteht insbesondere bei Erkrankungen der oberen Atemwege (in der Nase und der Luftröhre) in Verbindung mit hohem Fieber (40 – 42 Grad Celsius) und mit Blut vermischtem serösem Nasenausfluss. Häufig kommt es zu einer Hyperämie der Flotzmaul- und Nasenschleimhäute, die zu dunkelroten Verfärbungen führen. Laktierende Tiere zeigen zu Beginn der Krankheitserscheinungen ein Absinken der Milchleistung. Später treten oft Husten und Augenausfluss hinzu. Manchmal sind auf der Nasenschleimhaut auch stecknadelkopfgroße, pustelartige Erhebungen erkennbar. Die Inkubationszeit beträgt 2-6 Tage, die Krankheitsdauer durchschnittlich 10-14 Tage.

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