Richter: „Schließlich gibt es keine Kultur, die Schweine lebend frisst“
Starnberg (aho) – Ein Schweinehalter stand kürzlich vor Gericht: Rückstände von Arzneimitteln wurden bei einem seiner Tiere auf dem Schlachthof gefunden. Dem Landwirt wurde eine Straftat vorgeworfen, weil er mit der Überschreitung der zulässigen Höchstmengen des Tierarzneimittels gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verstoßen habe. Der Landwirt wurde vom Strafrichter freigesprochen, da das gesetzliche Verbot ausschließlich beinhaltet, „vom Tier gewonnene Lebensmittel“ in den Verkehr zu bringen, aber der Landwirt ein lebendes Schwein veräußert habe: „Ein lebendes Tier kann jedoch nicht unter dem Begriff „vom Tier gewonnene Lebensmittel“ gefasst werden“.
„Schließlich gibt es keine Kultur, die Schweine lebend frisst“, illustrierte der Strafrichter entsprechend eines Presseberichtes in der Süddeutschen Zeitung die Sachlage.
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Hörster
Können Sie mir sagen, wie der Bericht hieß, der in der Süddeutschen Zeitung stand und wann der abgedruckt worden ist?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Nadine Hörster
Mai 2nd, 2012
Reply to “Richter: „Schließlich gibt es keine Kultur, die Schweine lebend frisst“”