Antibiotikaleitlinien: Eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der Veterinärmedizin muss gewährleistet sein
Starnberg/Hannover (aho) – Die Bundestierärztekammer und die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AGTAM) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz haben 2010 die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen aus Starnberg und Prof. Manfred Kietzmann vom Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover unterziehen in einer Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Tierärztliche Praxis“ diese Leitlinien einer kritischen Analyse.
Zunächst verdeutlichen sie, dass Tierärzte Therapiefreiheit aufgrund der Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz haben. In die tierärztliche Therapiefreiheit darf nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eingegriffen werden, erläutern die Autoren. Diese Grundlage fehlt für die Antibiotika-Leitlinien, weil die Bundestierärztekammer keine Tierarzneimittelanwendungskommission im Sinne des § 56a Abs. 5 S. 2 AMG ist. Jedoch muss eine Behandlung dem aktuellen Stand der Veterinärmedizin entsprechen. Der aktuelle Stand der Wissenschaft kann unterschiedliche Interpretationen umfassen, sofern diese von einer anerkannten Hochschule oder sonstigen Personen in der Wissenschaft vertreten werden. Der Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft wird deshalb nicht allein durch die Antibiotika-Leitlinien, sondern durch die gesamten anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bestimmt.
Resistenztests, so die Autoren, können nicht in jeden Fall einer antibiotischen Behandlung gefordert und durchgeführt werden. So erfordern akute und lebensbedrohliche Erkrankungen wie die Kälbergrippe eine sofortige Behandlung. Zudem lässt sich nicht in jeden Fall eine Probe für einen Resistenztest gewinnen oder ein Resistenztest ist wenig aussagefähig, wenn Tiere unterschiedlicher Herkunft neu zusammengestellt werden oder wenn eine Bestandserkrankung vorliegt.
Insgesamt liefert die Publikation eine Reihe von wertvollen Anregungen, die bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Antibiotikaleitlinien berücksichtigt werden sollten.
W. Hansen, M. Kietzmann
Anmerkungen zu den „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit
antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln“ (Antibiotika-Leitlinien)
Tierärztliche Praxis Großtiere,Heft 3 2012 S. 182-185
Lesen Sie hierzu auch:
Jurist: Antibiotikaleitlinien nicht verbindlich +++ Leitlinien-Arbeitsgruppe ohne Rechtsgundlage
oder
Dr. jur. Burkhard Oexmann
Die rechtliche Bedeutung der Antibiotika-Leitlinien
Nutztierpraxis Aktuell, 36/2011, S 6 – 8
ebenso
Möglichkeiten und Grenzen eines Resistenztests
Reply to “Antibiotikaleitlinien: Eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der Veterinärmedizin muss gewährleistet sein”