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Polizeipräsidium Osthessen kontrolliert Tiertransporte: Immer wieder Verstöße gegen den Tierschutz

Fulda (aho) – Beamte der Verkehrsdirektion im Polizeipräsidium Osthessen kontrollierten in dieser Woche (9.10.) Tiertransporte und stellten erneut auch tierschutzrechtliche Verstöße fest.

Auf der BAB A7, bei Kirchheim, fiel ein Tiertransport-Lastzug auf, bei dessen Anhänger die vorgeschriebene Fahrzeughöhe erkennbar deutlich überschritten war. Der Transport war am Morgen in Homberg/Efze mit 30 ausgewachsenen Milchkühen und Bullen, sowie mit zwei Kälbern beladen worden, die zur Schlachtung nach Hünfeld gebracht werden sollten. Auf dem LKW waren in der unteren Ladeebene Bullen, und darüber, im „zweiten Stock“, die beiden Kälber verladen. Wie den Polizisten bereits während der Fahrt aufgefallen war, war der Anhänger deutlich zu hoch. Bei der anschließenden Messung stellte sich heraus, dass der Anhänger anstatt der erlaubten 4,00 m, eine Höhe von 4,29 m aufwies. Trotz der Höhenüberscheitung des Transportes, reichten sowohl die in der unteren Ladeebene beförderten Kühe, als auch die darüber transportierten Bullen, mit ihren Rücken bis fast an die inneren Laderaumdecken des Anhängers.
Aus Gründen des Tierschutzes ist ein Freiraum von 20 cm zwischen dem höchsten Punkt der Rückenlinie des größten Tieres und jeweiligen der Laderaumdecke vorgeschrieben. Diese Vorschrift ist dem Umstand geschuldet, dass Rinder beim Absetzen von Kot und Urin artspezifisch aufbuckeln. Ist hierzu der erforderliche Freiraum nach oben nicht vorhanden, stoßen die Tiere an der Laderaumdecke an, und schwerwiegende Verletzungen können die Folge sein. Wegen der festgestellten tierschutzrechtlichen Verstöße wurde das zuständige Veterinäramt in Kenntnis gesetzt. Die, nach kurzer Zeit eintreffenden Amtsveterinäre bestätigten die Feststellung der Polizeibeamten hinsichtlich der fehlenden Rückenfreiheit. Da die Kreisveterinärbehörden gleichzeitig Verfolgungsbehörde für tierschutzrechtliche Verstöße sind, wurde gegen den Fahrer und den Halter gemeinsam ein Bußgeld in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrages veranschlagt. Die Veterinäre befürworteten eine Weiterfahrt des Transportes im vorgefundenen Beladungszustand im Anschluss an die Kontrolle, da eine Umladung aus amtstierärztlicher Sicht größeren Stress für die Tiere bedeutet hätte, als die Weiterfahrt zur relativ nahegelegenen Schlachtstätte in Hünfeld. Die Weiterfahrt musste durch die Polizei dennoch untersagt werden, da aufgrund der erheblichen Höhenüberschreitung von annähernd 30 cm, die konkrete Gefahr bestand, der Transport könnte unter einer Unterführung oder an anderen Bauwerken hängen bleiben und verunfallen. Dies hätte nicht nur für die Tiere und für den Transport selbst, sondern auch für unbeteiligte Personen oder bedeutende Sachwerte unabsehbare Folgen haben können. Der Tiertransport wurde daher durch die Polizei von der Autobahn herunter auf einen nahegelegenen Parkplatz an der B62 bei Niederaula begleitet. Hier wurde der Anhänger unter Aufsicht abgestellt. Der Lkw selbst wurde zunächst zum Entladen nach Hünfeld gebracht, kehrte dann nach Niederaula zurück und nahm die Hälfte der Tiere des Anhängers auf. Der Anhänger wurde nach der Teilentladung angekoppelt und hydraulisch abgesenkt. Die Weiterfahrt konnte nun auch aus polizeilicher Sicht gestattet werden. Die Maßnahme war hiermit jedoch zumindest für die Amtsveterinäre noch nicht beendet. Man kündigte an, die Schlachtkörper der Tiere im Schlachtbetrieb abschließend auf transportbedingte Verletzungen im Rückenbereich hin zu begutachten. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird nach Auskunft der Veterinäre Einfluss auf die Höhe des letztendlich festzusetzenden Bußgeldes haben.

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  1. Welt weit werden rund 50 Milliarden Tiere lebendig transportiert. Eingepfercht in LKWs werden sie oft tagelang quer durch Europa von Mastbetrieben zu Schlachthöfen gekarrt, bei sengender Hitze oder klirrender Kälte, ohne Wasser und Futter.

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