Magengeschwüre beim Schwein: Neues Tierschutzgesetz verbietet explizit nachteilige Fütterung
[Akutes Magengeschwür beim Schwein mit großem, anhängendem Blutkoagulum (Blutgerinnsel) aus dem Lumen.] Berlin (aho) – Das heute im Bundestag zur Abstimmung anstehende neue Tierschutzgesetz nimmt jetzt gezielt die Magengeschwüre bei Schweinen in den Fokus. Bekanntlich machen Tierernährer und Physiologen die strukturarme und energiedichte Fütterung für diese Geschwüre verantwortlich. Seit Mitte der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wird regelmäßig in der Fachliteratur über den Zusammenhang zwischen einem zu feinen Vermahlungsgrad von Futter und dem Vorkommen von Magengeschwüren berichtet. Untersuchungen belegen, dass bis zu 80% der Schlachtschweine pathologische Magenveränderungen aufweisen.
Das neue Tierschutzgesetz wird deshalb in § 3 Nummer 10 wird wie folgt gefasst:
§ 3 Es ist verboten, …
10. einem Tier Futter darzureichen, das hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge der Tierart, dem Alter und den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen des Tieres nicht entspricht und diesem dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,
Zur Begründung ist zu lesen:
„Untersuchungen bei Masttieren haben gezeigt, dass fütterungsbedingt entzündliche Veränderungen im Magen-/Darmtrakt auftreten können. Exemplarisch muss aktuellen Untersuchungen zufolge bei etwa drei von vier Mastschweinen mit entsprechenden, schmerzhaften Veränderungen gerechnet werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fütterungsregime stehen.
Die bisherige Fassung der Nummer 10 reicht insofern nicht aus, diesen Sachverhalt im Sinne des Tierschutzes zu regeln, weil diese Fassung nur auf die Beschaffenheit des Futters selbst und nicht auf das gesamte Fütterungsregime abstellt.“
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