Schlachthof Eschweiler: Einzelfall oder „massive tierschutzrechtliche Probleme“
Aachen/Eschweiler (aho) – Die Vorgänge, die zur Stilllegung der Rinderschlachtung am Schlachthof der FVE Fleischversorgung Eschweiler eG geführt haben, werden vom Schlachthofbetreiber und von der StädteRegion Aachen unterschiedlich geschildert. Der Schlachthofbetreiber behauptet, dass bei einer Kontrolle durch das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bei der Betäubung eines einzelnen Bullen durch einen technischen Defekt zu einem Problem gekommen sei. Dieser Einzelfall hätte genügt, dem biozertifizierten Betrieb die Schlachterlaubnis zu entziehen.
Diese Darstellung weist die StädteRegion Aachen entschieden zurück. „Die Aussage des Schlachthofs, dass nur einem Einzelfall zu Problemen bei der Schlachtung gekommen sei ist schlichtweg falsch“, entgegnet der städteregionale Dezernent Uwe Zink. „Hier hat es massive tierschutzrechtliche Probleme gegeben.“ Nach Weisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die StädteRegion als Aufsichtsbehörde am 04. Januar die Tötung von Rindern auf dem Eschweiler Schlachthof verboten. Dieses Verbot gilt so lange, bis dem LANUV ein Gutachten vorgelegt wird, in dem die einwandfreie Funktion der Anlage zur mechanischen Betäubung – die sogenannte Tötungsbox – von Rindern bescheinigt wird.
„Es hat erst in den vergangenen Tagen mit dem Betreiber Gespräche gegeben. Es bestand Einvernehmen, dass die Schlachtung so wie bisher nicht weiterlaufen konnte“, sagt Zink. „Wir haben uns schließlich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und deutlich gemacht, dass uns sehr an einem Fortbestehen des Schlachhofs gelegen ist. Deshalb sind die aktuellen Vorwürfe absolut nicht nachvollziehbar.“ Anders als vom Betreiber des Eschweiler Schlachthofs dargestellt, handelte es sich bei den Problemen mit der Tötungsbox nicht um einen Einzelfall, bei dem ein Bulle vor der Betäubung nicht richtig fixiert werden konnte. Es gab bei entsprechenden Kontrollen mehrfach massive technische Probleme mit der Anlage, in deren Folge Tierschutzrichtlinien verletzt wurden. Die entsprechenden Vorfälle sind durch umfangreiches Beweismaterial belegt. Die FVE Fleischversorgung Eschweiler eG als Betreiber hat die Modifizierung der Anlage nach eigenen Angaben bereits in die Wege geleitet.
Zwischenzeitlich hat die StädteRegion Aachen nach Weisung des LANUV aufgrund der tierschutzrechtlichen Verstöße gegen die FVE Fleischversorgung Eschweiler eG Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.
Die StädteRegion Aachen weist außerdem die persönlichen Angriffe auf einen ihrer Mitarbeiter in aller Deutlichkeit zurück. „Das Amt für Veterinärwesen kontrolliert regelmäßig Schlachtbetriebe“, erklärt Uwe Zink. „Gesetze und Verordnungen gelten nunmal für alle. Auch deshalb kann von einer ‚Schikane’ keine Rede sein.“
Zu Engpässen in der Rindfleichversorgung wird es auch durch das aktuelle Verbot der Rinderschlachtung – unabhängig davon, wie lange dieses bestehen bleibt – nicht kommen. „Die Anzahl der Tiere beträgt deutlich weniger als ein Prozent des Bedarfs der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen“, sagt Dezernent Uwe Zink. Möglicherweise kann ein Gutachten zur einwandfreien technischen Funktionalität der Betäubungsanlage bereits in den kommenden Wochen erstellt werden. Entsprechende Gespräche dazu laufen auf Vermittlung der StädteRegion.
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