LK Rotenburg: Rindertuberkulose über Zukauf in drei weitere Betriebe eingeschleppt
Rotenburg (aho) – Aufgrund des Nachweises der Rindertuberkulose in einem Rinder haltenden Betrieb in Hemslingen wurden durch das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) Verfolgsuntersuchungen eingeleitet. Hierbei wurden zunächst Betriebe aufgesucht, die Tiere aus dem positiven Bestand über einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren gekauft hatten.
Wie das Veterinäramt Rotenburg jetzt mitteilt, ergab die Untersuchung in drei Betrieben im Südkreis ebenfalls den Nachweis der Rindertuberkulose. Die elf betroffenen Tiere sind bereits getötet. Die betroffenen Betriebe sind gesperrt und dürfen nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes mit Tieren handeln. In anderen Betrieben im Landkreis, die auch Tiere zugekauft hatten, verliefen die Untersuchungen unauffällig.
Das Veterinäramt Rotenburg betont, dass die nunmehr aufgefallenen Betriebe sich ausschließlich über den Zukauf von Tieren aus dem positiven Erstbetrieb die Rindertuberkulose in den Stall geholt haben. Die unmittelbaren Nachbarbetriebe des Hemslinger Betriebs wurden ebenfalls in die Untersuchungen des Veterinäramtes einbezogen und sind unauffällig. Eine leichte Übertragbarkeit von Bestand zu Bestand, wie z.B. bei Virusinfektionen, ist bei der Tuberkulose nicht gegeben. In der Regel bleibt die Tuberkulose auf einzelne Betriebe beschränkt und selbst dort erkranken nicht alle Tiere.
Die mittels Tuberkulinhauttest positiven und zweifelhaften Rinder aus dem Hemslinger Betrieb wurden bereits am 13.05.2013 getötet und unschädlich beseitigt, so das Amt in einer Presseinformation. Für die unauffällig getesteten Rinder wurde in Absprache mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse die Tötung mittels Schlachtung durch den Landkreis angeordnet. Durch die Fleischuntersuchung am Schlachthof in Verbindung mit einer erweiterten Laboruntersuchung der geschlachteten Tiere wird gewährleistet, dass nur unverdächtiges Fleisch als tauglich beurteilt wird. Nach Reinigung und Desinfektion seiner Stallungen kann der Familienbetrieb mit dem Kauf tuberkulosefreier Rinder wieder der Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises führt die Untersuchung der Familien der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und eventuell weiterer Kontaktpersonen durch.
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